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Feuerungskontrolle

Messperiode 2023/2024 für Ölfeuerungen

Gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle (SGS 786.211) haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass Ölfeuerungsanlagen alle 2 Jahre der Luftreinhalte-Verordnung entsprechend kontrolliert werden.

In der Gemeinde Binningen ist die Feuerungskontrolle liberalisiert (Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle). Das bedeutet, dass Sie die anstehende Kontrolle wahlweise durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn D. Vogel, oder durch eine von Ihnen beauftragte Servicefirma ausführen lassen können. Die Details dazu sind im Begleitbrief mit Meldekarte an die ausgewählten Anlagebesitzer versendet worden (siehe Download unten).

Werden die Grenzwerte einer Anlage im Rahmen der Kontrollmessung überschritten, so richten sich Massnahmen und Fristen nach dem Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Binningen.


Messperiode 2023/2024 für Gasfeuerungen (ab 2019)

Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) wurde revidiert und vom Regierungsrat des Kantons Basellandschaft per 28. Mai 2019 auf Beginn der nächsten Heizperiode in Kraft gesetzt. Für Gasfeuerungen (bis 1000 kW Fernwärme) sieht die Verordnung neu eine periodische Gasfeuerungskontrolle vor. Bisher wurden Gasfeuerungsanlagen nach der Erstinbetriebnahme einmalig kontrolliert, danach fanden keine weiteren Kontrollen mehr statt. Neu müssen Gasfeuerungen alle vier Jahre periodisch kontrolliert werden.

Gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle (SGS 786.211) stehen für den Vollzug die Gemeinden in der Pflicht und sind somit für die Kontrollen der Gasfeuerungen verantwortlich.

In der Gemeinde Binningen ist die Feuerungskontrolle liberalisiert (Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle). Das bedeutet, dass Sie die anstehende Kontrolle wahlweise durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn D. Vogel, oder durch eine von Ihnen beauftragte Servicefirma ausführen lassen können.


Für weitere Auskünfte über die Kontrollmessungen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Binningen, Herrn Dominique Vogel, Tel. 061 401 24 49 oder E-Mail infoNULL@vogel-kaminfeger.ch.

Das Reglement und die Gebührenordnung zur Feuerungskontrolle finden Sie hier: Gesetzessammlung.

Weitere Informationen zum Thema Feuerungskontrolle finden Sie auf der Kantonsseite www.basler-luft.ch > Stichworte > Feuerungskontrolle > häufig gestellte Fragen.

Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt

Fragen und Auskünfte Telefon
Egli Daniel 061 425 53 18
   
Vogel Dominique, amtlicher Kontrolleur
061 401 24 49
079 330 08 28