Für Fragen rund um das Bauen in Binningen (Baubewilligung, Grenzabstände, etc.) wenden Sie sich an die Abteilung Raumplanung und Umwelt. Den Zonenplan und die Zonenvorschriften können Sie im Internet einsehen oder beim Sekretariat der Bauabteilungen bestellen.
Als Hausbesitzer können Sie aus dem Planarchiv der Gemeinde Pläne Ihrer Liegenschaft kopieren lassen, sofern solche vorhanden sind.
Übersichtspläne und / oder Zonenpläne (Massstab 1:2'500) können beim Sekretariat der Bauabteilungen, Tel. 061 425 53 02, gegen Bezahlung bezogen werden. Übersichtsplan, Situationsplan und Zonenplan können auch im Internet heruntergeladen werden (>Ortsplan, >weitere Karten).
Mit dem folgenen Link erhalten Sie nähere Informationen über Grenzabstände.
Wer in Binningen ein Wohngebäude neu errichtet, kann seit Anfang März 2009 auf die Erstellung von Schutzräumen verzichten und stattdessen einen Beitrag im Umfang der Schutzraumbaupflicht bezahlen.
Die Binninger Schutzraumbilanz schliesst per 31. Dezember 2008 mit 115 Prozent, also mit einem Überschuss an Schutzplätzen. Zu diesem Ergebnis kommt die Zivilschutzorganisation Binningen nach Auswertung der periodischen Schutzraumkontrollen und der mehrjährigen Erhebung der verfügbaren Schutzplätze. Der Gemeinderat hatte deshalb beim Kanton um eine Befreiung von der Schutzraumbaupflicht für Neubauten ersucht. Der Antrag wurde vom kantonalen Amt für Militär und Bevölkerungsschutz am 5. März 2009 für die Dauer von fünf Jahren gutgeheissen. Danach muss die Situation neu beurteilt werden.
Die Naturgefahrenkarten können auf den Baubateilungen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Grundeigentümer können auch auf der Homepage des Kantons www.geo.bl.ch/parzis überprüfen, ob und wie ihre Parzelle durch Ereignisse betroffen ist. Das Bauinspektorat, Liestal wird die Naturgefahrenkarten bei Baugesuchen, welche ab 1. Januar 2012 eingereicht werden, berücksichtigen und allfällige Auflagen erlassen (z.B. geologische Gutachten). Die Berücksichtigung der Naturgefahrenkarte im Baubewilligungsverfahren beschränkt sich vorerst auf Bauvorhaben für deren Parzellen die Naturgefahrenkarte eine "erhebliche" Gefährdung (rot markiert) ausweist.
Die laufenden Baugesuche können während den regulären Öffnungszeiten in den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, eingesehen werden.
Zuständige Abteilung: Hochbau und Ortsplanung
| Fragen und Auskünfte | Telefon | |
| Röttig Alexa | 061 425 53 10 | |
| Dienstag und Donnerstag | ganzer Tag | |
| Mittwoch | morgens | |
| Sekretariat Bauabteilungen | 061 425 53 02 |
Auskünfte und Beratungen, die länger dauern als 1 Std. pro Thema, Projekt oder Baugesuch sind gemäss § 30 der kommunalen Gebührenordnung kostenpflichtig.
Für Bauten und Umbauten benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung. In jedem Fall sind die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften einzuhalten.
| Information und Übersicht: | Bauinspektorat des Kantons Basellandschaft |
| Kantonale Bauvorschriften: | Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz Baubewilligungsgebühren |
| Kommunale Bauvorschriften: | Zonenvorschriften, Teilzonenvorschriften, Quartierpanvorschriften |
Für die Liegenschaftsentwässerung (Kanalisation) muss ebenfalls ein Gesuch eingereicht werden. Zuständig ist hier die Abteilung Tiefbau und Umwelt
| Ordentliches Baugesuch: | Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft |
| Kleinbaugesuch: [PDF, 19.0 KB] | Sekretariat Bauabteilungen |
| Einfriedigungsgesuch: [PDF, 19.0 KB] | Sekretariat Bauabteilungen |
| Ordentliches Baugesuch: | Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, Postfach, 4410 Liestal |
| Kleinbau- / Einfriedigungsgesuch: | Gemeindeverwaltung Abteilung Raumplanung / Umwelt, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen |
Kantonales Amtsblatt, Baugesuchspublikationen