Baubewilligungen werden in Binningen nicht durch die Gemeinde, sondern durch die kantonale Baudirektion in Liestal erteilt. Eine Ausnahme bilden Kleinbauten bis zu 12 m2 Grundfläche und einer Höhe von max. 2.50 m sowie Einfriedigungen. Die Formulare für die kantonalen Baugesuche oder für die kommunalen Kleinbaugesuche [PDF, 19.0 KB] oder Einfriedigungsgesuche [PDF, 19.0 KB] erhalten Sie auf telefonische Bestellung beim Sekretariat der Bauabteilungen oder Sie können Sie vom Internet herunterladen.
Für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung (Kanalisation) ist die Gemeinde (Abteilung VSV) zuständig.
Über die zonenrechtlichen Vorschriften in Binningen können Sie sich im Zonenplan resp. in den Zonenvorschriften [PDF, 1.00 MB] auf unserer Homepage oder beim zuständigen Sachbearbeiter erkundigen.
Auskünfte und Beratungen, die länger dauern als 1 Std. pro Thema, Projekt oder Baugesuch sind gemäss § 30 der kommunalen Gebührenordnung kostenpflichtig.
Weitere Infos zum Thema Baugesuch finden Sie hier.
Zuständige Abteilung: Raumplanung und Umwelt
| Fragen und Auskünfte | Telefon |
| Surer Daniel | 061 425 53 10 |
| Sekretariat Bauabteilungen | 061 425 53 02 |