Die neue Anschrift muss den Einwohnerdiensten (persönlich, telefonisch oder schriftlich) mitgeteilt werden.
Seit 1. Juni 2010 muss auch eine Meldung an die Einwohnerdienste gemacht werden, wenn innerhalb eines Wohnhauses die Wohnung gewechselt wird.
Ausländer/innen müssen den Ausländerausweis unter Angabe der neuen Wohnadresse einreichen.
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste
| Fragen und Auskünfte | Telefon |
| Imboden Marisa | 061 425 52 83 |
| Morandini Rebecca | 061 425 52 48 |
| Schwyzer Lukas | 061 425 52 53 |
| Tavan Sabine | 061 425 52 52 |