Die Gemeinde Binningen richtet an Familien und Alleinerziehende, sowie an IV- und AHV-Renterinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.
Anspruchsberechtigt sind:
- Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die seit mindestens 2 Jahren im Kanton Baselland wohnhaft sind.
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens 2 Jahren in Binningen wohnhaft sind.
Anmeldungsformular Mietzinsbeitrag [PDF, 374 KB] [PDF, 353 KB]
Reglement Ausrichtung Mietzinsbeiträge [PDF, 14.0 KB]
Zuständige Abteilung: Soziale Dienste
| Fragen und Auskünfte | Telefon |
| Jeger Tanja | 061 425 53 32 |