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Mietzinsbeiträge

 

 

Die Gemeinde Binningen richtet an Familien und Alleinerziehende, sowie an IV- und AHV-Renterinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.

Anspruchsberechtigt sind:
- Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die seit mindestens 2 Jahren im Kanton Baselland wohnhaft sind.
- Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens 2 Jahren in Binningen wohnhaft sind.

Anmeldungsformular Mietzinsbeitrag [PDF, 374 KB]   [PDF, 353 KB]

Reglement Ausrichtung Mietzinsbeiträge  [PDF, 14.0 KB]

 

Zuständige Abteilung: Soziale Dienste

Fragen und Auskünfte Telefon
Jeger Tanja 061 425 53 32