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Einwohnerrat

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Amtsdauer vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012

Der Einwohnerrat ist die oberste gesetzgebende Behörde der Einwohnergemeinde. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung geregelt.

Der Einwohnerrat zählt 40 Mitglieder. Sie werden von den Stimmberechtigten im Proporzwahlverfahren für vier Jahre gewählt.

Der Einwohnerrat konstituiert sich selbst. Im Juni  wählt er das Präsidium- bzw. das Vizepräsidium. Präsidium, Vizepräsidium und Fraktionspräsidien bilden das Büro des Einwohnerrats.

Ständige Kommissionen des Einwohnerrats sind: die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) und die Bau- und Planungskommission (BPK).

 

Gemeindeordnung     
Geschäftsordnung des Einwohnerrats    

Sitzungen

   
Sitzungsdaten 2012    
Sitzordnung    
Die Sitzungen des Einwohnerrats sind öffentlich und finden im Kronenmattsaal statt.