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Einwohnerrat

 

ER HP 25.8.06.jpgDer Einwohnerrat ist die oberste gesetzgebende Behörde der Einwohnergemeinde. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der Gemeinde Binningen vom 23. August 1999 geregelt.

Der Einwohnerrat zählt 40 Mitglieder und wird von den Stimmberechtigten im Proporzwahlverfahren jeweils für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Aktuelle Amtsdauer: 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2012.

Der Einwohnerrat konstituiert sich selbst und wählt jeweils im Juni jeden Jahres eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Das Präsidium und das Vizepräsidium bilden zusammen mit den Fraktionspräsidien das Büro des Einwohnerrats.

Die Sitzungen des Einwohnerrats sind öffentlich und finden gemäss Sitzungskalender im Kronenmattsaal statt.

Aus dem Einwohnerrat bilden sich zwei ständige Kommissionen: die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission und die Bau- und Planungskommission.

Gemeindeordnung

Geschäftsordnung des Einwohnerrats vom 19. Juni 2000 (pdf)  [PDF, 99.0 KB]