Der Einwohnerrat ist die oberste gesetzgebende Behörde der Einwohnergemeinde. Seine Befugnisse sind im Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung geregelt.
Der Einwohnerrat zählt 40 Mitglieder. Sie werden von den Stimmberechtigten im Proporzwahlverfahren für vier Jahre gewählt.
Der Einwohnerrat konstituiert sich selbst. Im Juni wählt er das Präsidium- bzw. das Vizepräsidium. Präsidium, Vizepräsidium und Fraktionspräsidien bilden das Büro des Einwohnerrats.
Ständige Kommissionen des Einwohnerrats sind: die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) und die Bau- und Planungskommission (BPK).
| Gemeindeordnung | ||
| Geschäftsordnung des Einwohnerrats | ||
Sitzungen | ||
| Sitzungsdaten 2012 | ||
| Sitzordnung | ||
| Die Sitzungen des Einwohnerrats sind öffentlich und finden im Kronenmattsaal statt. | ||