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Abstimmungen und Wahlen

 

Abstimmung 26. September 2010

1.   Eidg. Volksabstimmung über die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die
      obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
      (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG).

2.   Kant. Volksabstimmung über die nichtformulierte Volksinitiative vom 6. Februar 2007 „Weg vom
      Öl – hin zu erneuerbaren Energien
“ (Energieinitiative) und die Änderung vom 20. Mai 2010 des
      Energiegesetzes (formulierter Gegenvorschlag des Landrates).

3.   Kant. Volksabstimmung über den Landratsbeschluss vom 17. Juni 2010 über den Beitritt zur
      interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule
      (HarmoS-Konkordat).

4.   Kant. Volksabstimmung über die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund
      der Genehmigung des Beitritts zum HarmoS-Konkordat).

5.   Kant. Volksabstimmung über den Landratsbeschluss vom 17. Juni 2010 über den Beitritt zur
      interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik
      (Konkordat Sonderpädagogik).

6.   Kant. Volksabstimmung über die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund
      der Genehmigung des Beitritts zum Konkordat Sonderpädagogik).

7.   Kant. Volksabstimmung über die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund
      der Regierungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz).

8.   Gemeindeabstimmung über die formulierte Initiative für einen passenden und sicheren Eingang
      zum Binninger Schloss.
     
Gemeindevorlage: Für einen passenden und sicheren Eingang zum Binninger Schloss

      Kantonale Vorlagen: Abstimmungen /Wahlen


 Gesetzliche Bestimmungen über die Stimmabgabe

1.   Persönliche Stimmabgabe:
      Der oder die Stimmberechtigte gibt seinen Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro ab,
      lässt die Stimmzettel durch das Wahlbüro abstempeln und wirft sie in die Urne ein.

2.   Briefliche Stimmabgabe:
1.   Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben.
2.   Adressfeld auf dem Stimmrechtsausweis entfernen.
3.   Legen Sie den ausgefüllten Stimm-/Wahlzettel mit dem Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag.
      Wird der Stimmzettel nicht in ein verschlossenes Couvert gelegt, so führt dies nicht zur Ungültigkeit
      der brieflich abgegebenen Stimme.
      Zustellung, Fristen: Werfen Sie das geschlossene Couvert in den Briefkasten der Gemeindever-
      waltung oder geben Sie es unfrankiert bei der Schweizerischen Poststelle 4 – 5 Werktage vor dem
      Abstimmungs- und Wahldatum auf, damit rechtzeitiges Eintreffen im Wahlbüro gewährleistet ist.
      Das Stimmrecht-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Die
      briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw.
      Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Couvert muss bis Samstag, 17 Uhr, vor dem Abstimmungs-
      oder Wahltag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.
      Behandlung der brieflichen Stimmabgabe: Der Präsident des Wahlbüros ist dafür verantwortlich,
      dass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt.

3.   Allgemeine Hinweise:
     
Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel
      verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).

      Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis 4. September 2010 zugestellt. Wer nicht
      in den Besitz des Abstimmungsmaterials gelangt ist, kann dieses bis Dienstag, den 21. September,
     16.00 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung (Büro Einwohnerkontrolle) verlangen.

Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag:                8.00-11.30 / 14.00-17.00 Uhr
Donnerstag:         9.30-11.30 / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag:            9.30-11.30 / 14.00-16.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.

Wahlbüroöffnungszeiten:
Samstag, 25. September 2010, 14.00 bis 16.00 Uhr
Sonntag, 26. September 2010,    9.00 bis 11.00 Uhr


Abstimmungstermine 2010

28.11.2010



Hängige kommunale Initiativen, Referenden und Petitionen

Initiativen    
  Landschaftschutz (eingereicht am 24.2.2009) Vorprüfung Landschaftsschutz
26.9.2010: Volksabstimmung "Für einen passenden und sicheren Eingang zum Binninger Schloss" Schlossmauer (eingereicht am
11. 08.2008)
Vorprüfung Schlossmauer
Referenden    
13.2.2011:
Volksabstimmung über den neuen Zonenplan Siedlung und Landschaft
 
Zonenplan Siedlung und Landschaft und Zonenreglement der Gemeinde Binningen
(eingereicht am 2.7.2010)
Zustandekommen_Referendum_ORP
Petitionen zurzeit keine Petition hängig  


Abstimmungsresultate
Kommunale Vorlagen

Datum Kommunale Vorlagen
26.9.2010 Für einen passenden und sicheren Eingang zum Binninger Schloss
29.11.2009 Referendum: Konzept für eine modulare Nachmittagsbetreuung in Kindergarten und Primarschule
Initiative: Primarschule im Quartier
30.11.2008 Revision Gemeindeordnung Art. 41 Finanzierungen 
Referendum: Zusatzkredit Schlosspark
16.05.2004 Kreditgenehmigung Schlosspark


Eidgenössische und kantonale Vorlagen

     
Aktuelle Abstimmung 26.9.2010  
Übrige Abstimmungen   siehe Homepage Kanton: www.baselland.ch

     
Aktuelle Abstimmung 26.9.2010  
Übrige Abstimmungen   siehe Homepage Kanton: www.baselland.ch

Resultate kommunale Wahlen

  Einwohnerrat   Gemeinderat Gemeinderats-präsidium (alle 4 Jahre)
  Stimmen Sitzverteilung    
Wahlen vom 24.2.2008
für die Amtsperiode vom 1.7.2008 bis 30.6.2012
Einwohnerrat Kandidatenstimmen  [PDF, 51.0 KB] Einwohnerrat Sitzverteilung  [PDF, 23.0 KB] Gemeinderatswahl  [PDF, 5.00 KB] Charles Simon, stille Wahl