1. Eidg. Volksabstimmung über die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die
obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG).
2. Kant. Volksabstimmung über die nichtformulierte Volksinitiative vom 6. Februar 2007 „Weg vom
Öl – hin zu erneuerbaren Energien“ (Energieinitiative) und die Änderung vom 20. Mai 2010 des
Energiegesetzes (formulierter Gegenvorschlag des Landrates).
3. Kant. Volksabstimmung über den Landratsbeschluss vom 17. Juni 2010 über den Beitritt zur
interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule
(HarmoS-Konkordat).
4. Kant. Volksabstimmung über die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund
der Genehmigung des Beitritts zum HarmoS-Konkordat).
5. Kant. Volksabstimmung über den Landratsbeschluss vom 17. Juni 2010 über den Beitritt zur
interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik
(Konkordat Sonderpädagogik).
6. Kant. Volksabstimmung über die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund
der Genehmigung des Beitritts zum Konkordat Sonderpädagogik).
7. Kant. Volksabstimmung über die Änderung vom 17. Juni 2010 des Bildungsgesetzes (aufgrund
der Regierungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Bildungsraum Nordwestschweiz).
8. Gemeindeabstimmung über die formulierte Initiative für einen passenden und sicheren Eingang
zum Binninger Schloss.
Gemeindevorlage: Für einen passenden und sicheren Eingang zum Binninger Schloss
Kantonale Vorlagen: Abstimmungen /Wahlen
Gesetzliche Bestimmungen über die Stimmabgabe
1. Persönliche Stimmabgabe:
Der oder die Stimmberechtigte gibt seinen Stimmrechtsausweis (Einlagekarte) dem Wahlbüro ab,
lässt die Stimmzettel durch das Wahlbüro abstempeln und wirft sie in die Urne ein.
2. Briefliche Stimmabgabe:
1. Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite im vorgesehenen Feld persönlich unterschreiben.
2. Adressfeld auf dem Stimmrechtsausweis entfernen.
3. Legen Sie den ausgefüllten Stimm-/Wahlzettel mit dem Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag.
Wird der Stimmzettel nicht in ein verschlossenes Couvert gelegt, so führt dies nicht zur Ungültigkeit
der brieflich abgegebenen Stimme.
Zustellung, Fristen: Werfen Sie das geschlossene Couvert in den Briefkasten der Gemeindever-
waltung oder geben Sie es unfrankiert bei der Schweizerischen Poststelle 4 – 5 Werktage vor dem
Abstimmungs- und Wahldatum auf, damit rechtzeitiges Eintreffen im Wahlbüro gewährleistet ist.
Das Stimmrecht-Couvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Die
briefliche Stimmabgabe ist zulässig, sobald die Stimmberechtigten im Besitze der Stimm- bzw.
Wahlunterlagen sind. Das Stimmrecht-Couvert muss bis Samstag, 17 Uhr, vor dem Abstimmungs-
oder Wahltag in der Gemeindeverwaltung eintreffen.
Behandlung der brieflichen Stimmabgabe: Der Präsident des Wahlbüros ist dafür verantwortlich,
dass das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt.
3. Allgemeine Hinweise:
Wer Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert, oder wer derartige Stimmzettel
verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282 bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis 4. September 2010 zugestellt. Wer nicht
in den Besitz des Abstimmungsmaterials gelangt ist, kann dieses bis Dienstag, den 21. September,
16.00 Uhr, auf der Gemeindeverwaltung (Büro Einwohnerkontrolle) verlangen.
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Montag: 8.00-11.30 / 14.00-17.00 Uhr
Donnerstag: 9.30-11.30 / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.30-11.30 / 14.00-16.00 Uhr
Ausserhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
Wahlbüroöffnungszeiten:
Samstag, 25. September 2010, 14.00 bis 16.00 Uhr
Sonntag, 26. September 2010, 9.00 bis 11.00 Uhr
| 28.11.2010 |
| Initiativen | ||
| Landschaftschutz (eingereicht am 24.2.2009) | Vorprüfung Landschaftsschutz | |
| 26.9.2010: Volksabstimmung "Für einen passenden und sicheren Eingang zum Binninger Schloss" | Schlossmauer (eingereicht am 11. 08.2008) | Vorprüfung Schlossmauer |
| Referenden | ||
| 13.2.2011: Volksabstimmung über den neuen Zonenplan Siedlung und Landschaft | Zonenplan Siedlung und Landschaft und Zonenreglement der Gemeinde Binningen (eingereicht am 2.7.2010) | Zustandekommen_Referendum_ORP |
| Petitionen | zurzeit keine Petition hängig |
| Aktuelle Abstimmung | 26.9.2010 | |
| Übrige Abstimmungen | siehe Homepage Kanton: www.baselland.ch |
| Aktuelle Abstimmung | 26.9.2010 | |
| Übrige Abstimmungen | siehe Homepage Kanton: www.baselland.ch |
| Einwohnerrat | Gemeinderat | Gemeinderats-präsidium (alle 4 Jahre) | ||
| Stimmen | Sitzverteilung | |||
| Wahlen vom 24.2.2008 für die Amtsperiode vom 1.7.2008 bis 30.6.2012 | Einwohnerrat Kandidatenstimmen [PDF, 51.0 KB] | Einwohnerrat Sitzverteilung [PDF, 23.0 KB] | Gemeinderatswahl [PDF, 5.00 KB] | Charles Simon, stille Wahl |