Der Tod eines Binninger Einwohners oder Einwohnerin ist der Gemeindeverwaltung Binningen zu melden. Trat der Tod nicht am Wohnort ein (z.B. Spital in Basel), so ist zuerst das Zivilstandsamt des Sterbeortes und anschliessend das Bestattungsbüro des Wohnortes aufzusuchen.
Zur Meldung sind verpflichtet:
Der/Die Ehepartner/in, die Kinder und deren Ehepartner, sodann der Reihe nach, die dem Verstorbenen bzw. der Verstorbenen nächstverwandte Person. Andere Personen können nur mit schriftlicher Vollmacht eines Anzeigepflichtigen den Tod melden (z.B. Bestattungsunternehmung) und Bestattungsanordnungen geben.
Bei Schweizer Bürger/-innen:
Bei Ausländer/-innen:
sowie weitere Dokumente (genauere Angaben erteilt das Zivilstandsamt Basel-Landschaft, Kirchgasse 5, 4144 Arlesheim, Tel. 061 552 45 00, E-Mail zivilstandsamt@bl.ch).
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste, Bestattungen
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Bestattungsbüro Binningen | 061 425 52 36 |