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Zivilschutz

Zivilschutzstelle

Ab 1. Januar 2014 ist die Zivilschutzstelle Leimental in Oberwil für den kommunalen Zivilschutz zuständig.

Fragen und Auskünfte

Zivilschutzstellenleiter ZS Kp Leimental Tel. 061 599 69 65, E-Mail: olivier.gattiNULL@vbzl.ch


Fragen und Antworten zu Schutzraum und Notvorrat

Der Kanton Basel-Landschaft hat aufgrund des Kriegs in der Ukraine die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Schutzraums und Notvorrats publiziert.

Die FAQ finden Sie hier.


Zuweisung der Schutzplätze

In Binningen steht für jede Einwohnerin und für jeden Einwohner ein Schutzplatz (in privaten und öffentlichen Schutzräumen) zur Verfügung. Die Gemeinde nimmt die Zuweisungsplanung dynamisch vor und wird die Zuweisungen auf Anordnung des Bundes bzw. des Kantons kommunizieren. mehr...

Private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von Liegenschaften mit eigenen Schutzräumen sind für deren Ausrüstung und Unterhalt verantwortlich. Für sie besteht kein Anspruch auf einen öffentlichen Schutzraum in der Gemeinde.


Schutzraumbaupflicht im Kanton Basel-Landschaft

Praxisänderungen per 1. Januar 2014 für das gesamte Kantonsgebiet

Ab 1. Januar 2014 gelten neue Regelungen resp. eine neue Praxis zu Massnahme betreffend Schutzraumbaupflicht im Kanton Basel-Landschaft. Daher werden alle bisherigen Verfügungen per 31. Dezember 2013 ausser Kraft gesetzt. Auch die 2009 für Binningen erlassene, vorübergehende Aufhebung der Pflicht zum Schutzraumbau. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz bittet um Kenntnisnahme der durch Gesetzesänderungen notwendigen Anpassungen und die dadurch erforderlichen Praxisänderungen.

Ab 1. Januar 2014 angewandte Praxis

Der Vollzug und die Sicherstellung der Schutzraumbaupflicht werden in Zukunft unter Berücksichtigung der Grösse des Bauvorhabens, der aktuellen Schutzraumbilanz und neu, der nach Realisierung des Bauvorhabens zu erwartenden ständigen Wohnbevölkerung, in einer Einzelfallbetrachtung entschieden.

Je nach Ergebnis der Beurteilung wird eine Verfügung über die Schutzraumbaupflicht im Rahmen der geltenden Massnahmen des BABS an die Bauherrschaft erlassen.

Neue Verfügungen von Massnahmen über die gesamte Gemeinde erfolgen nicht. Verfügungen werden ausschliesslich gegenüber der Bauherrschaft angewandt und regeln damit den konkreten Einzelfall.

Fragen und Auskünfte

Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Baselland

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