Abstellplatzreglement
Aktueller Verfahrensstand
Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung
Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zum «Abstellplatzreglement» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Der Entwurf des Abstellplatzreglements kann vom 4. September bis 3. Oktober 2025, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder nachfolgend eingesehen werden:
- Abstellplatzreglement, Stand Mitwirkung [pdf, 140 KB]
- Planungsbericht zum Abstellplatzreglement, Stand Mitwirkung [pdf, 3.8 MB]
Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 3. Oktober 2025 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.
Übersicht
Ausgangslage
Seit der 2022 verabschiedeten und 2023 in Rechtskraft erwachsenen Neuregelung von § 106 des Raumplanungs- und Baugesetzes und der darauf basierenden Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz haben die Gemeinden die Möglichkeit, Regelungen über die Pflicht zur Erstellung von Autoabstellplätzen in Abstellplatzreglementen festzulegen. Damit gilt nicht mehr im ganzen Kanton die gleiche Anzahl an Pflichtparkplätzen, sondern sie orientiert sich am Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten der Gemeinden.
Öffentliche Mitwirkung der Bevölkerung
Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zum «Abstellplatzreglement» das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.
Der Entwurf des Abstellplatzreglements kann vom 4. September bis 3. Oktober 2025, während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen oder nachfolgend eingesehen werden:
- Abstellplatzreglement, Stand Mitwirkung [pdf, 140 KB]
- Planungsbericht zum Abstellplatzreglement, Stand Mitwirkung [pdf, 3.8 MB]
Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 3. Oktober 2025 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.