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Mutation Teilzonenplan 16 (Hauptstrasse Nordwest)

Die Gemeinde Binningen will mit der Ergänzung der Baulinie den geplanten Fussweg (gemäss Strassennetzplan) zur Erschliessung der hinterliegenden öffentlichen Freiflächen sichern.

Die Baulinie wird in Ergänzung der bestehenden Baulinien im Nordosten entlang des Baubereiches bis zur hinterliegenden Baulinie neu festgelegt. Von der neuen Baulinie sind die Parzellen Nr. 2493, 2492 und 441 betroffen. Der genaue Verlauf der neuen Baulinie ist im Mutationsplan dargestellt.

Regierungsrätliche Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 19. März 2019 mit Beschluss Nr. 331 die Mutation des Teilzonenplans 16 (Hauptstrasse Nordwest) genehmigt.

Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung und Ankündigung Planauflage

Die Frist der öffentlichen Mitwirkung zur Mutation Teilzonenplan 16 (Hauptstrasse Nordwest) ist am 29. Oktober 2018 abgelaufen. Während der Auflagezeit sind keine Eingaben eingegangen.

Der Gemeinderat Binningen führt gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) des Kantons Basel-Landschaft vom 8. Januar 1998 für folgende Planungsunterlagen das öffentliche Auflageverfahren durch:

Mutation Teilzonenplan 16 (Hauptstrasse Nordwest)

Die öffentliche Planauflage wird vom 15. November 2018 bis 17. Dezember 2018 durchgeführt. Die Unterlagen können während der Auflagefrist auf der Gemeindeverwaltung Binningen, Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Hauptstrasse 36, während der ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden. Zugleich können die Planungsakten auch unter www.binningen.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, zu richten.

Dokumentation

Mitwirkungsverfahren

Die Gemeinde Binningen führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) vom 22.6.1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8.1.1998 zur Mutation «Baulinie» des Teilzonenplans 16 (Hauptstrasse Nordwest) das öffentliche Mitwirkungsverfahren durch.

Der Entwurf der Mutation Teilzonenplan 16 kann von Donnerstag, 11. Oktober 2018 bis Donnerstag, 25. Oktober 2018 während der Öffnungszeiten auf der Bauabteilung, Hauptstrasse 36, Binningen, eingesehen werden. Die Bevölkerung kann gemäss § 7 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis Montag, 29. Oktober 2018 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Dokumentation

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau und Ortsplanung, Laurenz A. Reinitzer, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.