Teilzonenplan Hauptstrasse Nordwest

Genehmigung durch den Regierungsrat

Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat an seiner Sitzung vom 13. August 2013 die Teilzonenvorschriften Hauptstrasse Nordwest mit Zuweisung der Lärmempfindlichkeitsstufen und die Mutation zum Strassennetzplan genehmigt. Folgende Artikel oder Teile davon sind von der Genehmigung ausgenommen:

  • Artikel 7 Absatz 3 des Teilzonenreglements.
  • Der zweite und dritte Satz von Artikel 8 Absatz 2 des Teilzonenreglements.
  • Artikel 8 Absatz 3 und Absatz 5 des Teilzonenreglements.
  • Artikel 9 Absatz 2 des Teilzonenreglements.
  • Artikel11 des Teilzonenreglements.
  • Der letzte Satz von Artikel 14 des Teilzonenreglements.

Genehmigungsantrag

Der Gemeinderat hat im November 2012 den Genehmigungsantrag an den Regierungsrat gestellt.

Planauflage

Im Rahmen der Planauflage sind fristgerecht drei Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat wird die Einsprechenden gemäss § 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes RBG  zu Verständigungsgesprächen einladen.

Der Einwohnerrat von Binningen hat an der Sitzung vom 14. Mai 2012 den Teilzonenplan „Hauptstrasse Nordwest“ mit Reglement beschlossen. Gemäss § 31 des kantonalen Bau- und Raumplanungsgesetzes RBG wird die öffentliche Planauflage durchgeführt. Der Teilzonenplan und das Reglement können innerhalb der Planauflagefrist von Freitag, den 15. Juni bis Freitag, den 20. Juli 2012 in den Räumlichkeiten der Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder hier heruntergeladen werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Horst Reher, Tel. 061 425 53 03; horst.reherNULL@binningen.bl.ch.

Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Planauflagefrist dem Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen, einzureichen.

Beratung im Einwohnerrat

 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2011 den Teilzonenplan Hauptstrasse Nordwest mit Reglement und die Mutation zum Strassennetzplan beschlossen. Der Einwohnerrat berät das Planwerk an der Sitzung vom 7. November 2011. Die aktuellen Dokumente zum Geschäft sind nachfolgend als PDF-Dateien aufgeschaltet, weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Einwohnerrats.

Mitwirkung der Bevölkerung, Teilzonenplan „Hauptstrasse Nordwest“

Der Entwurf des Teilzonenplans Hauptstrasse Nordwest konnte vom 25. Juni bis 23. Juli 2010 während der Öffnungszeiten auf den Bauabteilungen eingesehen werden. Während der Auflagezeit des Planungswerkes gingen fristgerecht zwei Stellungnahmen ein. Die Gemeinde hat mit den Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen Gespräche über deren Anliegen geführt. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 16. November 2010 die Anträge beraten.

Der Mitwirkungsbericht kann auf den Bauabteilungen, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen eingesehen oder hier heruntergeladen werden.

Im Dezember 2007 brannte die Liegenschaft Hauptstrasse 10 in Binningen. Weil die Liegenschaft im Perimeter des Quartierplanpflichtgebietes liegt, kann ein Neubau nur nach Durchführung einer Planung erstellt werden. Aus diesem Grund hat der Eigentümer der Liegenschaft beantragt, dass ein Quartierplan erstellt wird beziehungsweise mit anderen raumplanerischen Mitteln aufgezeigt wird, wie eine neue Überbauung erschlossen und realisiert werden kann. 2008 hat der Gemeinderat das Architekturbüro Nissen Wentzlaff, Basel mit einer Testplanung beauftragt. Es ist ein Konzept mit einer Blockrandbebauung entwickelt worden, das als Grundlage für den Entwurf des Teilzonenplans ausgewählt wurde.

Der Entwurf des Teilzonenplans kann vom 25. Juni bis 23. Juli 2010 während der Öffnungszeiten auf den Bauabteilungen eingesehen werden. Sie können die Dokumente auch über untenstehende Links herunterladen. Die Bevölkerung kann gemäss §7 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) Einwände erheben und Vorschläge einbringen. Diese sind schriftlich bis 26. Juli 2010 an den Gemeinderat Binningen, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen einzureichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Raumplanung und Umwelt,  Horst Reher, Telefon 061 425 53 03, Hauptstrasse 36, 4102 Binningen.