Anlässe auf öffentlichem Areal (Bewilligung)
Veranstaltungen wie Quartierfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen usw. auf öffentlichem Grund mit Auswirkungen auf die Umgebung sowie ggf. damit zusammenhängende verkehrspolizeiliche Massnahmen sind bewilligungspflichtig. Gesuche müssen frühzeitig (spätestens sechs Arbeitswochen vor dem Anlass) schriftlich gestellt werden. Für Vorgespräche steht Ihnen die Gemeindepolizei gerne zur Verfügung.
- Gesuch um Bewilligung für Anlässe auf öffentlichem Areal (öffentliche Filmvorführungen siehe www.filmdistribution.ch)
- Mobiliarliste
- Gesuch Gelegenheitswirtschaft / Freinachtbewilligung
Beachten Sie auch das Merkblatt für Veranstaltungen
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste / Gemeindepolizei
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Gemeindepolizei | 061 425 51 51 |