Anlässe auf öffentlichem Areal (Bewilligung)

Veranstaltungen wie Quartierfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen usw. auf öffentlichem Grund mit Auswirkungen auf die Umgebung sowie ggf. damit zusammenhängende verkehrspolizeiliche Massnahmen sind bewilligungspflichtig. Gesuche müssen frühzeitig (spätestens sechs Arbeitswochen vor dem Anlass) schriftlich gestellt werden. Für Vorgespräche steht Ihnen die Gemeindepolizei gerne zur Verfügung.

Beachten Sie auch das Merkblatt für Veranstaltungen

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste / Gemeindepolizei

Fragen und Auskünfte Telefon
Gemeindepolizei 061 425 51 51