Ergänzungsleistungen

Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten).
 
Bei der AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde erhalten Sie das Ergänzungsleistungs-Anmeldeformular. Das von Ihnen ausgefüllte Formular wird bei uns abgegeben und wir senden dieses an die Sozialversicherungsanstalt weiter. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.
 

Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:

Fragen und Auskünfte für
Einwohnerinnen und Einwohner
Telefon
Christen Sarah 061 425 52 53
Imboden Marisa 061 425 52 83
Morandini Brack Rebecca 061 425 52 48
Tavan Sabine 061 425 52 52

Heimobergrenze - Finanzierungslücke

Ab 1.1.2018 sind die für die Ergänzungsleistungen anrechenbaren Heim- und Spitalkosten begrenzt (Obergrenze). An Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten und in Alters- und Pflegeheimen leben, deren Taxen über der Obergrenze liegen, werden auf Gesuch hin Zusatzbeiträge im Umfang der Differenz zwischen der Obergrenze und der Taxe ausgerichtet.

Fragen und Auskünfte:
Fachstelle Alter und Gesundheit
Tel.: 061 425 53 40
 

Sozialversicherungsanstalt Baselland

Hauptstrasse 109

4102 Binningen
061 425 25 25 oder infoNULL@sva-bl.ch