Freinacht (Bewilligung)

Ab 1.1.2004 ist die Gemeinde für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften, Freinachtsgesuchen, Tombola- und Lottomatchveranstaltungen zuständig. Das Gesuch ist bei der Gemeindepolizei einzureichen.

Gesuch_Gelegenheitswirtschaft_Freinachtbewilligung  [PDF]

Vergleiche auch:
Betriebsbewilligung (Sicherheitsdirektion)
Gesetz über das Gastgewerbe (SGS 540)
Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)

Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste / Gemeindepolizei

Fragen und Auskünfte Telefon
Gemeindepolizei 061 425 51 51