Freinacht (Bewilligung)
Ab 1.1.2004 ist die Gemeinde für die Bewilligung von Gelegenheitswirtschaften, Freinachtsgesuchen, Tombola- und Lottomatchveranstaltungen zuständig. Das Gesuch ist bei der Gemeindepolizei einzureichen.
Gesuch_Gelegenheitswirtschaft_Freinachtbewilligung [PDF]
Vergleiche auch:
Betriebsbewilligung (Sicherheitsdirektion)
Gesetz über das Gastgewerbe (SGS 540)
Verordnung zum Gastgewerbegesetz (SGS 540.11)
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste / Gemeindepolizei
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Gemeindepolizei | 061 425 51 51 |