Handlungsfähigkeitszeugnis
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine Bevormundung besteht. Es wird vor allem im Zusammenhang mit Immobilienerwerb oder zur Ausübung bestimmter Berufe benötigt. Für die Ausstellung des Handlungsfähigkeitszeugnisses ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.
Für Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Leimental zuständig:
KESB Leimental
Curt Goetz-Strasse 2
Postfach
4102 Binningen
Tel. 061 599 85 20
E-Mail: leimental@kesb-bl.ch