Handlungsfähigkeitszeugnis

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass keine Bevormundung besteht. Es wird vor allem im Zusammenhang mit Immobilienerwerb oder zur Ausübung bestimmter Berufe benötigt. Für die Ausstellung des Handlungsfähigkeitszeugnisses ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig.

Für Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Leimental zuständig:

KESB Leimental
Curt Goetz-Strasse 2
Postfach
4102 Binningen

Tel. 061 599 85 20
E-Mail: leimental@kesb-bl.ch