Krankenkassen-Prämienverbilligung
Die AHV/IV-Zweigstelle Binningen ist ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen zuständig. Andernfalls wenden Sie sich bitte direkt an die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft (siehe unten).
Wenn Sie von einem anderen Kanton oder vom Ausland zugezogen sind, können Sie bei den Einwohnerdiensten ein Anmeldeformular für die Krankenkassen-Prämienverbilligung beziehen. Bei einem Zuzug innerhalb des Kantons werden Sie über die Berechtigung zur Prämienverbilligung informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind. Die Bearbeitung erfolgt durch die Sozialversicherungsanstalt Baselland.
Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:
Fragen und Auskünfte für Einwohnerinnen und Einwohner |
Telefon |
Christen Sarah | 061 425 52 53 |
Imboden Marisa | 061 425 52 83 |
Morandini Brack Rebecca | 061 425 52 48 |
Tavan Sabine | 061 425 52 52 |
Sozialversicherungsanstalt Baselland
Hauptstrasse 109
4102 Binningen
061 425 25 25 oder
infoNULL@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch