Feuerwerksverbotszonen

Neue Regeln für Feuerwerk in Binningen

Am 28. September 2025 hat die Binninger Stimmbevölkerung einer Verschärfung der Feuerwerksregeln zugestimmt. Die Revision des Polizeireglements ermöglicht es der Gemeinde, Feuerwerk in sensiblen Gebieten zu verbieten.

Der Gemeinderat hat nun entsprechende Verbotszonen festgelegt. Ab dem 1. Juli 2026 ist das Zünden von Feuerwerk in diesen Gebieten untersagt. Die betroffenen Zonen sind auf der Karte rot markiert.

Das Verbot gilt in lärmsensiblen Gebieten rund um die Reiterhöfe, Waldgebiete auf dem West- und Ostplateau, beim Friedhof sowie im Umfeld des Spitals.

Mit der neuen Regelung sollen Menschen, Tiere und die Umwelt besser geschützt werden. In den Waldgebieten werden Wildtiere und Vögel vor Stress bewahrt, und das Brandrisiko durch Raketen und Funkenflug reduziert sich. Bei den Reiterhöfen geht es um den Schutz der Pferde, beim Friedhof stehen Ruhe und Pietät im Vordergrund. Rund um das Spital schliesslich soll Feuerwerkslärm Patientinnen und Patienten nicht zusätzlich belasten oder deren Erholung beeinträchtigen.

Im Zusammenhang mit Hitze und Waldbrandgefahr sind zudem jeweils die entsprechenden übergeordneten Sicherheitsanweisungen zu beachten (Plattform www.bl.ch/trockenheit).

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und wünscht allen Binningerinnen und Binningern einen schönen, friedlichen 1. August.

Dokumentation

Ab dem 1. Juli 2026 ist das Abbrennen von Feuerwerk in den rot markierten Gebieten generell untersagt.