Abmelden aus der Gemeinde

Wir wünschen Ihnen alles Gute am neuen Wohnort. Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich an einem Schalter der Einwohnerdienste. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Kreiskommando zu informieren. Die Abmeldung ist frühestens 14 Tage vor dem Wegzugstermin möglich.

Neu kann die Abmeldung je nach Situation auch online vorgenommen werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH.

Mitzubringen sind:

Für Schweizerinnen und Schweizer 

  • Identitätsausweis oder Pass 
  • Zivilschutzmaterial ist an die zuständige Zivilschutzstelle zu retournieren.

Für Ausländerinnen und Ausländer

  • Ausländerausweis + Pass oder Identitätsausweis

Information für Hundebesitzer: Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Einwohnerdienste Adressänderungen von Hundehaltern im AMICUS (ehemals ANIS) direkt vornehmen. Wir bitten deshalb Hundebesitzer dies am Schalter explizit zu erwähnen. Vielen Dank.

Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:

Fragen und Auskünfte Telefon
Christen Sarah 061 425 52 53
Imboden Marisa 061 425 52 83
Morandini Brack Rebecca 061 425 52 48
Tavan Sabine 061 425 52 52