Anmelden in Binningen

Herzlich willkommen in Binningen! Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich an einem Schalter der Einwohnerdienste vorbeikommen. Falls Sie eine Anmeldebescheinigung wünschen (fakultativ), kostet diese CHF 10.--, ansonsten ist die Anmeldung gratis. Bevor Sie für die Anmeldung vorbei kommen, ist es wichtig, sich bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abzumelden. Die Anmeldung ist frühestens 14 Tage vor dem Zuzugstermin möglich.

Neu kann die Anmeldung je nach Situation auch online vorgenommen werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem Onlineportal eUmzugCH.

Unterlagen für die Anmeldung für Schweizerinnen und Schweizer

Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde  
  • Mietvertrag, Untermietvertrag oder Einverständniserklärung des Hauptmieters / Eigentumsnachweis (z.B. Katasterauszug, Grundbucheintrag, Kaufvertrag etc.)
  • Falls vorhanden: Kopie Heimatschein oder Personenstandsausweis für alle volljährigen Personen
  • Falls vorhanden: Kopie Familienbüchlein oder Geburtsscheine für minderjährige Kinder
  • Bei Trennung oder Scheidung: für minderjährige Kinder den Sorgerechtsentscheid oder Bestätigung des anderen Elternteils, dass minderjährige Kinder angemeldet werden dürfen. 

Unterlagen für die Anmeldung für Ausländerinnen und Ausländer

Das Amt für Migration Baselland hat per 1. Juni 2015 die verschiedenen Anmeldeverfahren, die entsprechenden Formulare und die benötigten Unterlagen für ausländische Staatsangehörige erneuert. Hier finden Sie dazu die aktuellsten Informationen:

 

Zuzug innerhalb des Kantons (für EU/EFTA- und Drittstaatsangehörige)

  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde
  • Ausländerausweis
  • Pass oder Identitätskarte
  • Kopie des Mietvertrages

 

Zuzug von einem anderen Kanton

 

Für EU/EFTA-Angehörige müssen die Unterlagen gemäss „Zuzug innerhalb des Kantons“ mitgebracht werden.

 

Drittstaatsangehörige (nicht EU/EFTA-Angehörige) bringen folgende Unterlagen mit:

  • Abmeldebescheinigung der vorherigen Wohngemeinde
  • Kopie des Ausländerausweises
  • Passkopie
  • Kopie des Mietvertrages
  • Kopie der Kantonswechsel-Bewilligung oder ausgefülltes Gesuchsformular für Kantonswechsel mit entsprechenden Unterlagen.

 

Verfahren/Ablauf bei einem Zuzug aus dem Ausland

 

Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise bei der Gemeindeverwaltung anmelden sofern sie für mehr als drei Monate einreisen. Folgendes Verfahren kommt dabei zur Anwendung:

  • Die Anmeldung ist erst nach der tatsächlich erfolgten Einreise vorzunehmen. 
  • Die Einwohnerkontrolle füllt das Anmeldeformular aufgrund der Angaben der vorsprechenden Person aus.  
  • Das Anmeldeformular wird mit den notwendigen Beilagen an das Amt für Migration gesandt.
  • Das Amt für Migration prüft das Gesuch oder stellt direkt die entsprechende Bewilligung aus.  
  • Nach Ausstellung der Bewilligung werden neu eingereiste Personen zu einem Erstinformationsgespräch beim Amt für Migration eingeladen.
  • Bei diesem Erstinformationsgespräch wird der Ausländerausweis EU/EFTA ausgehändigt bzw. die biometrischen Daten für den Ausländerausweis erfasst.

 

Benötigte Unterlagen beim Zuzug aus dem Ausland

 

EU-Bürger/in mit Erwerbstätigkeit

  • Kopie Pass (mit Personalien und Gültigkeit) oder Identitätskarte
  • Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Arbeitsbestätigung
  • Kopie des Mietvertrages
  • wenn vorhanden: Kopie des Ausländerausweises, Strafregisterauszug

 

EU-Bürger/in nicht erwerbstätig

  • Kopie Pass (mit Personalien und Gültigkeit) oder Identitätskarte
  • Gesuchsformular für nicht erwerbstätige EU/EFTA-Bürger mit entsprechenden Unterlagen
  • Kopie des Mietvertrages
  • wenn vorhanden: Kopie des Ausländerausweises, Strafregisterauszug

Gesuch Aufenthaltsbewilligung Erwerbslose EU-Bürger

Gesuch Aufenthaltsbewilligung Rentner

EU-Bürger/in zur Stellensuche nach Ablauf von 3 Monaten 

  • Kopie Pass (mit Personalien und Gültigkeit) oder Identitätskarte 
  • wenn vorhanden: Kopie Ausländerausweis
  • Kopie des Mietvertrages
  • Nachweis über die finanziellen Mittel (z.B. Kontoauszüge)
  • Strafregisterauszug (falls vorhanden)

Familiennachzug EU/EFTA und Familienangehörige von Schweizer/innen

  • Kopie Pass (mit Personalien und Gültigkeit) oder Identitätskarte (nur bei EU-Bürgern)
  • Kopie des Ehescheins
  • Gesuchsformular für Familiennachzug mit entsprechenden Unterlagen
  • Kopie des Mietvertrages
  • Strafregisterauszug (falls vorhanden)

Gesuch Aufenthaltsbewilligung Familiennachzug EU-Bürger

Gesuch Aufenthaltsbewilligung Familiennachzug Schweizer

 

 Drittstaatsangehörige mit Ermächtigung zur Visumserteilung oder Zusicherung

  • Kopie Pass (mit Personalien und Gültigkeit)
  • Kopie der Ermächtigung zur Visumserteilung
  • Strafregisterauszug (falls vorhanden)
  • Kopie Mietvertrag
  • Kopie Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung

Für Fragen und Auskünfte erreichen Sie uns via E-Mail unter edNULL@binningen.bl.ch oder unter den unten angegebenen Telefonnummern:

Fragen und Auskünfte Telefon
Christen Sarah 061 425 52 53
Imboden Marisa 061 425 52 83
Morandini Rebecca 061 425 52 48
Tavan Sabine 061 425 52 52