Allmendaufgrabung
Aufgrabungen im Bereich der Allmend (öffentlicher Strassenraum, Plätze etc.) durch Werke und Private sind gemäss dem kommunalen Allmendreglement und der dazugehörigen Verordnung bzw. Strassenreglement bewilligungspflichtig. Die Vorschriften für die Ausführung werden zusammen mit der Bewilligung kommuniziert. Aufgrabungsgesuche werden nur von den Werken an die Gemeinde gerichtet.
Onlineformular Allmendaufgrabungsgesuch
Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt
Fragen und Auskünfte | Telefon |
Felix Thüring | 061 425 53 05 |
Dubi Nicolas | 061 425 53 02 |
Administration Bauabteilung | 061 425 53 02 |