Allmendaufgrabung

Aufgrabungen im Bereich der Allmend (öffentlicher Strassenraum, Plätze etc.) durch Werke und Private sind gemäss dem kommunalen Allmendreglement und der dazugehörigen Verordnung bzw. Strassenreglement bewilligungspflichtig. Die Vorschriften für die Ausführung werden zusammen mit der Bewilligung kommuniziert. Aufgrabungsgesuche werden nur von den Werken an die Gemeinde gerichtet.

Onlineformular Allmendaufgrabungsgesuch

Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt 
 

Fragen und Auskünfte Telefon
Felix Thüring 061 425 53 05
Dubi Nicolas 061 425 53 02
Administration Bauabteilung 061 425 53 02