Anlässe auf öffentlichem Areal (Bewilligung)
Veranstaltungen wie Quartierfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen usw. auf öffentlichem Grund mit Auswirkungen auf die Umgebung sowie damit zusammenhängende verkehrspolizeiliche Massnahmen sind bewilligungspflichtig. Gesuche müssen frühzeitig (spätestens sechs Arbeitswochen vor dem Anlass) schriftlich gestellt werden. Die Bewilligung ist am Anlass auf Verlangen der Kontroll- und/oder Vollzugsbehörde vorzuweisen.
Für Vorgespräche stehen Ihnen die Fachabteilungen gerne zur Verfügung.
- Gesuch um Bewilligung für Anlässe auf öffentlichem Areal (öffentliche Filmvorführungen siehe www.filmdistribution.ch)
- Mobiliarliste
- Gesuch Gelegenheitswirtschaft / Freinachtbewilligung
Beachten Sie auch das Merkblatt für Veranstaltungen
Zuständige Abteilung: Einwohnerdienste oder zuständige Fachabteilung gemäss Gesuch um Bewilligung für Anlässe auf öffentlichem Areal
| Fragen und Auskünfte | Telefon |
| Einwohnerdienste | 061 425 52 55 |