Energiefonds Binningen

Energiefonds

Energiefonds Binningen

Der Energiefonds besteht seit 2014 und unterstützt Projekte wie Gebäudesanierungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen. Mit der 2026 beschlossenen Weiterführung mit Mitteln in der Höhe von 2,6 Millionen Franken erhält dieses Binninger Förderinstrument neuen Schwung und richtet seinen Fokus verstärkt auf wirkungsvolle und zukunftsorientierte Energielösungen.

Inhalt

Rechtliche Grundlagen und Gesuchsformular


Was wird gefördert?

Die Förderbereiche im Überblick

Förderbereich Energiefonds Binningen ab 2026 Förderhöhe
Gebäudesanierungen («Bonus»-Sanierungen) 25 % des Kantonsbeitrags
Sanierungen nach Minergie-/Minergie-P-Standard 25 % des Kantonsbeitrags
Neubauten nach Minergie-P 25 % des Kantonsbeitrags
Anschlüsse an Wärmeverbünde 40 % des Kantonsbeitrags
Wärmepumpen 40 % des Kantonsbeitrags
Holzheizungen 40 % des Kantonsbeitrags
Thermische Solaranlagen 40 % des Kantonsbeitrags
Ersatz von Elektroheizungen 50 % des Kantonsbeitrags
Private Photovoltaikanlagen bis 9,99 kWp (grössere Anlagen erhalten Bezuschussung auf Basis dieser Leistungsobergrenze) 25 % des Bundesbeitrags (Pronovo)
Pilot- und Demonstrationsprojekte Förderung nach Einzelentscheid des Gemeinderats

Im Zentrum stehen moderne Heizsysteme und die Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, so etwa Wärmepumpen sowie Anschlüsse an Wärmeverbünde. Auch der Ersatz von Elektroheizungen sowie die Installation von Holzenergie- oder Solaranlagen werden bezuschusst.

Die Förderung privater Photovoltaikanlagen wird ebenfalls fortgeführt. Unterstützt werden kleine und grosse Anlagen. Auch Anlagen mit Winterbonus von Pronovo können sich bewerben. Grössere Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 9,99 kWp werden auf Basis dieser Leistungsobergrenze (Deckel) bezuschusst.

Schliesslich können sich Pilot- und Demonstrationsvorhaben wie Energiemanagementsysteme oder lokale Stromgemeinschaften um eine Förderung bewerben. Diese Projekte werden individuell geprüft und beurteilt.

Im Flyer Energiefonds [pdf, 343 KB] sehen Sie alle Förderbereiche zusammengefasst.

Zu beachten

  • Der Energiefonds behandelt abgesehen von den Pilotprojekten ausschliesslich Gesuche, die entweder vom Kanton (Energiepaket) oder vom Bund (Pronovo) eine Beitragszusicherung und/oder eine Auszahlungsverfügung erhalten haben.
  • Als Grundlage für die Planung von baulichen und gebäudetechnischen Verbesserungsmassnahmen kann es hilfreich sein, vorher eine Energieanalyse durchführen zu lassen. Lassen Sie sich von der Öffentlichen Baselbieter Energieberatung dazu Tipps geben: Telefon 061 415 45 47.  Der Kanton Basel-Landschaft fördert Energieanalysen von bestehenden Gebäuden im Hinblick auf die Verbesserung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand, Boden) und dem vermehrten Einsatz erneuerbarer Energie (Raumwärme und Brauchwarmwasser).
  • Es gelten unter anderem folgende Einschränkungen:

Grundsätze (Art. 13 Energiefondsreglement):

  1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen, auch nicht auf reservierte Beiträge.
  2. Gesuche werden nur behandelt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
  3. Die Ausrichtung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs des vollständigen Gesuches.
  4. Die Ausrichtung von Beiträgen ist beschränkt auf die im Energiefonds vorhandenen Mittel.
  5. Beiträge werden an natürliche und juristische Personen ausgerichtet.

Verjährung (Art. 17 Energiefondsreglement)

Beiträge verjähren drei Jahre, nachdem die Beitragsgutsprache erfolgt ist.


Ablauf der Gesuchsbehandlung

Ihr Gesuchsformular an den Energiefonds muss immer zusammen mit den Dokumenten von Bund oder Kanton eingereicht werden. Ihre Montage- oder Planungsunternehmung weiss in der Regel Bescheid. Es ist ausreichend, wenn Sie uns die Zahlungsverfügung nach abgeschlossenen Bauarbeiten einreichen. Bei grösseren Beträgen lohnt es sich darüber hinaus, beim Binninger Energiefonds einen Beitrag zu reservieren. Wichtig: Wir akzeptieren nur das offizielle Gesuchsformular Energiefonds Binningen [pdf]

Die Gesuchsbehandlung im Einzelnen:

Bei Förderung des Bundes (Pronovo)

Bei Förderung durch das Energiepaket Baselland

Hinweis: Die Beitragszusicherung ist optional und nicht Voraussetzung für die Auszahlung auf Basis der entsprechenden Verfügung.


Informationsveranstaltungen

Veranstaltungen zu energetischen Massnahmen im Gebäudebereich fanden und finden koordiniert in mehreren Gemeinden der Region Leimental Plus, RLP, statt. https://regionleimentalplus.com/gremien/energieplattform-leimental-2/

Vergangene Informationsveranstaltungen in Binningen


 Fragen und Auskünfte

Gemeinde Binningen
 
Zuständige Abteilung
Andreas Pecnik Ressortleiter Umwelt
Telefon
E-Mail
   
Energieberatung  
Primeo Energie  
Telefon 061 415 45 47
Website www.primeo-energie.ch
   
Baselbieter Energiepaket www.energiepaket-bl.ch
Wärmeverbund Binningen Fernwärme
Vergütung Fotovoltaik

Neu: https://pronovo.ch/

Flyer Energiefonds Binningen Flyer Energiefonds Gemeinde Binningen [pdf]
Energiestrategie Binningen Energiestrategie Binningen [pdf, 1.9 MB]

Hinweis: Die Verantwortung für hier verlinkte Web-Seiten Dritter liegt ausschliesslich bei diesen.