Fotovoltaikanlagen

Der Bau von Fotovoltaikanlagen wird finanziell unterstützt, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Die Anlage verfügt über eine maximale Leistung von 9,99 kWp.

b) Die Anlage wird von Pronovo mit einer Einmalvergütung (EIV) unterstützt.

Fotovoltaikanlagen welche vom Bund eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhalten, werden vom Energiefonds Binningen nicht zusätzlich unterstützt.

Der Beitrag des Energiefonds Binningen beträgt 25 % der von Pronovo verfügten Einmalvergütung.
Objekte (inkl. Gesamtüberbauungen) mit einem Beitrag von über CHF 20 000 werden individuell beurteilt.

 

Swissgrid lagerte per 1.1.2018 die akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Erfassung von Herkunftsnachweisen und die Abwicklung der Föderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien in die eigenständige Tochtergesellschaft "Pronovo AG" aus, https://pronovo.ch/

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Gesuchsformular Energiefonds Binningen: Formular_Beitragsgesuch_Energiefonds  [PDF]