Lichtverschmutzung

Unerwünschtes Licht vermeiden

Die Lichtverschmutzung hat über alle Masse zugenommen und muss reduziert werden. Es gibt einfache Mittel, wie dies erreicht werden kann. Zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt regelt Binningen diese Reduktion neu mit einem Verbot nächtlicher Reklamebeleuchtungen und Einschränkungen bei den Beleuchtungen.

Künstliches Licht vertreibt die Angst vor der nächtlichen Dunkelheit und macht unseren Alltag unabhängig vom naturgegebenen Wechsel zwischen Tag und Nacht. Seit die ersten elektrischen Strassenlampen in den 1870er-Jahren die Boulevards von Paris erhellten, ist das Kunstlicht im öffentlichen Raum zur Selbstverständlichkeit geworden und verbreitet sich um den Globus. Allein in den letzten 20 Jahren haben die nach oben gerichteten Lichtemissionen in der Schweiz um 70 % zugenommen. Dass damit kostbare elektrische Energie verschwendet wird, ist ebenso offensichtlich wie dass angelockte Lebewesen in die Lichtfallen geraten. Darin gefangene Insekten gehen zugrunde, Fledermäuse und Vogelzüge werden stark irritiert. Dunkelheit steuert auch bei den Menschen den überlebenswichtigen Schlaf- und Wach-Rhythmus unseres Körpers. Licht kann unangenehm blenden und bis hin zu Schlafstörungen mit weiteren Folgen führen. Das Umweltschutzgesetz verpflichtet jeden Verursacher von potenziell schädlichen oder lästigen Umweltbelastungen, diese an der Quelle zu reduzieren, soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist. Ziel ist daher, dass im Falle der Beleuchtungen diese optimal auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt werden. Gleichzeitig sollen ihre störenden oder schädlichen Auswirkungen auf Lebewesen und Landschaft minimiert werden. (Quelle: u.a. BAFU)

Das Polizeireglement Binningen regelt neu auch Lichtimmissionen

Binningen folgte 2018 anderen Gemeinden und Städten und hat Vorgaben über Lichtimmissionen im Polizeireglement festgeschrieben. Sie gehen auf die Initiative ‚Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen‘ der SP zurück, die am 27. September 2012 eingereicht und am 25. September 2016 in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurde. Übermässige und störende Lichtimmissionen können künftig konkret angegangen und bessere Lösungen angestrebt werden. Dass dabei Lichtverschmutzung reduziert, Sternensicht gewonnen, die Artenvielfalt geschont und Energiekosten gespart werden können, sind wesentliche Pluspunkte der neuen Regelung.

Licht – Lichtverschmutzung – Schutz der Nacht
eine Aktion der Gemeinde Binningen

FAQ / Lichtverschmutzung vermeiden

Wie lauten die Vorschriften über Lichtimmissionen im teilrevidierten Polizeireglement?
Was ist der Zweck der Reglementierung und Kontrolle bezüglich Lichtverschmutzung?
Wie sind bereits installierten Lichtquelle betroffen und ab wann gilt diese Regelung?
Wie können Art und Stärke einer Beleuchtung an die Verhältnisse angepasst werden?
Wie müssen Aussenbeleuchtungen gegen oben abgeschirmt, nach unten ausgerichtet sein und zeitlich begrenzt werden?
Was ist zu tun, damit die Beleuchtung von Objekten zielgerichtet sowie licht- und energieeffizient erfolgt?
Wie kann die Beleuchtung in einem Schaufenster optimiert werden?
Wie sind Reklamebeleuchtungen zu handhaben?
Wann sind Weihnachtsbeleuchtungen zugelassen?
Wann dürfen Gebäude beleuchtet werden?
Welche Aussenbeleuchtungen können durchgehend brennen?
Welche Beleuchtungen sind von der Regelung ausgenommen?
Wie sind der Gebrauch von Skybeamern, Laser-Scheinwerfern oder ähnlichen, künstlichen und himmelwärts gerichteten Lichtquellen geregelt?
Welche Ausnahmen könnten bewilligt werden?
Wie kann der Energieverbrauch der Beleuchtungen gesenkt werden?
Was ist mit Emissionen und Immissionen in Zusammenhang mit Lichtverschmutzung gemeint?
Wie kam es zur Reglementierung bezüglich Lichtverschmutzung in Binningen?
Wie ist die Strassenbeleuchtung geregelt?
Wo kann ich defekte Strassenbeleuchtung melden?
Wo sind Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Beleuchtung und Energiesparen erhältlich?
Wer ist zuständig für Klagen bezüglich Lichtverschmutzung in Binningen?
Wie können sich Bewohner/innen für eine konforme Beleuchtung ihres Miethauses einsetzen?
Wo finde ich eine Übersicht und weiterführende Informationen über Lichtverschmutzung?

Wie lauten die Vorschriften über Lichtimmissionen im teilrevidierten Polizeireglement?

Das teilrevidierte Polizeireglement ist seit 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.

Auszug in Zusammenhang Lichtverschmutzung:

§ 5 Lichtimmissionen
1 Bei der Installation von Lichtquellen ist auf Dritte Rücksicht zu nehmen. Beleuchtungsart und –stärke sind den Verhältnissen anzupassen.
2 Aussenbeleuchtungen müssen gegen oben abgeschirmt, nach unten ausgerichtet und mit Ausnahme der Strassenbeleuchtung zeitlich begrenzt sein. Die Beleuchtung von Objekten hat zielgerichtet sowie licht- und energieeffizient zu erfolgen. Davon ausgenommen sind Weihnachtsbeleuchtungen vom 20. November bis 20. Januar.
3 Zwischen 01:00 Uhr und 06:00 Uhr ist es verboten, Gebäude von aussen und Schaufenster zu beleuchten oder äussere Beleuchtungsvorrichtungen brennen zu lassen. Davon ausgenommen sind die Strassenbeleuchtungen, die Weihnachtsbeleuchtungen sowie sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtungen.
4 Der Gebrauch von Skybeamern, Laser-Scheinwerfern oder ähnlichen, künstlichen und himmelwärts gerichteten Lichtquellen ist verboten.
5 Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen Ausnahmen bewilligen.

§ 29a Übergangsbestimmungen
Die Vorschriften gemäss § 5 gelten für alle nach dessen Inkrafttreten installierten Lichtquellen und Aussenbeleuchtungen. Vor Inkrafttreten bereits installierte Lichtquellen und Aussenbeleuchtungen müssen den Vorschriften von § 5 innert 12 Monaten nach Inkrafttreten entsprechen. § 5 Abs. 4 ist von den Übergangsbestimmungen ausgenommen und sofort mit dem Inkrafttreten anwendbar.

Was ist der Zweck der Reglementierung und Kontrolle bezüglich Lichtverschmutzung?

Übermässiges Kunstlicht kann die Artenvielfalt insbesondere von Tieren beeinträchtigen und auch den Menschen erheblich belästigen. Dank neuer technologischer Entwicklungen - wie etwa der LED-Lampen - lassen sich die problematischen Lichtemissionen wirksam reduzieren sowie durch Ausschalten ganz vermeiden. Immer mehr Städte treffen denn auch gezielte Massnahmen gegen die Lichtverschmutzung. Die Gemeinden sind für Lichtklagen zuständig, und wenn es offensichtliche Verstösse oder Reklamationen gibt, kann nun gestützt auf das Reglement gezielt vorgegangen werden. Aufklärung und Hinweise auf gute Umsetzungen stehen im Vordergrund, vgl. auch Hintergrund und Praxisbeispiele in der «Konsultation Vollzugshilfe Lichtemissionen» des Bundes: «Vollzugshilfe Lichtemissionen» (Entwurf)

Wie sind bereits installierten Lichtquelle betroffen und ab wann gilt diese Regelung?

Die Vorschriften gemäss § 5 Lichtimmissionen, Polizeireglement, gelten für alle nach dessen Inkrafttreten installierten Lichtquellen und Aussenbeleuchtungen. Vor Inkrafttreten bereits installierte Lichtquellen und Aussenbeleuchtungen müssen den Vorschriften von § 5 innert 12 Monaten nach Inkrafttreten, d.h. ab Juli 2019, entsprechen. § 5 Abs. 4 betreffend ‚Gebrauch von himmelwärts gerichteten Lichtquellen‘ ist von den Übergangsbestimmungen ausgenommen und sofort seit dem Inkrafttreten anwendbar.

Wie können Art und Stärke einer Beleuchtung an die Verhältnisse angepasst werden?

Grundsätzlich gilt es nur dort zu beleuchten, wo es Licht braucht. Entsprechend sind bestehende und geplante Beleuchtungen z.B. von Schaufenstern, Fassaden, Reklamen oder für Sicherheit etc. zu prüfen. Dabei ist der Einbezug von Fachberatung und Interessengruppen nützlich:

  • Wo braucht es eine Beleuchtung?
  • Wo kann auf eine Beleuchtung verzichtet werden?
  • Rückbau / Anpassung bestehender Anlagen prüfen.

Minimal sind Zeitschaltungen einzubauen, um Beleuchtungen zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr auszuschalten. Das Gewerbe erhält eine lange Übergangsfrist von zwölf Monaten, bevor die neuen Regelungen greifen, d.h. ab 1. Juli 2019 gilt § 5 des Reglements umfassend.

Wie müssen Aussenbeleuchtungen gegen oben abgeschirmt, nach unten ausgerichtet sein und zeitlich begrenzt werden?

Zugänge sollen auch nachts sicher begehbar sein. Gleichzeitig sind mögliche negative Abstrahlungen (Lichtverschmutzung, Blendung) zu minimieren. Die Aussenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten, siehe Schema unten. Für Planer: Norm SIA 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum» (24 Seiten A4, 81 Fr.), wo auch ein Kurzbeschrieb verfügbar ist.

Licht Aussenbeleuchtung
 

Was ist zu tun, damit die Beleuchtung von Objekten zielgerichtet sowie licht- und energieeffizient erfolgt?

Eine schrittweise Überprüfung der Beleuchtung mit Checklisten zeigt allfälligen Handlungsbedarf und Sparpotenzial. Die neue stromsparende LED-Technologie erlaubt Einsparungen der Stromkosten ums Vierfache und mehr. Ausschaltzeiten erlauben zusätzliche Reduktionen. Hinweis: Die Stromkosten sind auf der Rechnung der Primeo Energie ausgewiesen.
Die öffentliche Baselbieter Energieberatung (Primeo Energie) bietet Beratung, Kontakt über die Telefonnummer auf der Stromrechnung. Beratung bei Beleuchtung und Energiesparen bietet die öffentliche Energieberatung Primeo Energie. Energieberatung, 061 415 45 47, energieberatungNULL@primeo-energie.ch.
Siehe auch: Wie können Art und Stärke einer Beleuchtung an die Verhältnisse angepasst werden?

Wie kann die Beleuchtung in einem Schaufenster optimiert werden?

Bestehende Beleuchtungen können oft am Elektrotableau mit wenig Aufwand angepasst werden. Mehr dazu siehe: Wo sind Beratung und Unterstützung bei Beleuchtung und Energiesparen erhältlich?
Das Gewerbe hat eine Übergangsfrist eingeräumt erhalten, bevor die neuen Regelungen greifen, d.h. ab Juli 2019 gilt § 5 des Reglements umfassend.

Wie sind Reklamebeleuchtungen zu handhaben?

Bestehende Reklamen mit Beleuchtung sind bis 30. Juni 2019 umzurüsten. Eine Reklamebewilligung ist gemäss Allmendreglement obligatorisch. Das Gewerbe hat eine Übergangsfrist eingeräumt erhalten, bevor die neuen Regelungen greifen, d.h. ab Juli 2019 gilt § 5 des Reglements umfassend.

Wann sind Weihnachtsbeleuchtungen zugelassen?

Weihnachtsbeleuchtungen sind vom 20. November bis 20. Januar zugelassen. Dabei ist auch die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen. Sie sollte nicht als Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt sowie bei Ferienabwesenheit ausgeschaltet werden.

Wann dürfen Gebäude beleuchtet werden?

Zwischen 1.00 Uhr und 6.00 Uhr ist es verboten, Gebäude von aussen und Schaufenster zu beleuchten oder äussere Beleuchtungsvorrichtungen brennen zu lassen.

Welche Aussenbeleuchtungen können durchgehend brennen?

Sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtungen gehören zu den Ausnahmen und können durchgehend brennen. Dabei sind Verhältnismässigkeit und Energieeffizienz zu berücksichtigen.

Welche Beleuchtungen sind von der Regelung ausgenommen?

Ausgenommen von der Regelung sind die Strassenbeleuchtungen, die Weihnachtsbeleuchtungen sowie sicherheitsrelevante Aussenbeleuchtungen. Gleichzeitig könnten trotzdem die Sparpotenziale durchgehender Beleuchtungen beträchtlich und eine Optimierung angezeigt sein. Mehr dazu: Wie können Art und Stärke einer Beleuchtung an die Verhältnisse angepasst werden?

Wie sind der Gebrauch von Skybeamern, Laser-Scheinwerfern oder ähnlichen, künstlichen und himmelwärts gerichteten Lichtquellen geregelt?

Der Gebrauch der obengenannten Beleuchtungen ist in Binningen verboten.

Welche Ausnahmen könnten bewilligt werden?

Die möglichen Ausnahmen beschränken sich auf Fragen und Situationen der Sicherheit z. B. bei Tram-/Bushaltestellen oder Tankstellen und sind vom Gemeinderat zu bewilligen.

Wie kann der Energieverbrauch der Beleuchtungen gesenkt werden?

Um möglichst wenig Energie einsetzen zu können und damit Kosten zu sparen, sollten grundsätzlich Leuchten mit optimierten Reflektoren und hohem Wirkungsgrad, elektronische Betriebsgeräte sowie geeignete Leuchtmittel mit möglichst hoher Lichtausbeute eingesetzt werden. Die Anzahl der Leuchten, Beleuchtungsstärken und Beleuchtungsdauer sollten auf das gestalterisch und funktional Notwendige beschränkt werden.

Was ist mit Emissionen und Immissionen in Zusammenhang mit Lichtverschmutzung gemeint?

Lichtimmissionen sind Einwirkungen im Sinne des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes. Zur Vermeidung von lästigen oder schädlichen Einwirkungen sind Lichtemissionen deshalb vorsorglich durch Massnahmen an der Quelle also bei der Abstrahlung so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Gemeinde kann im Rahmen der Nutzungs-, Orts- und Gestaltungsplanung bezüglich Lichtimmissionen also beim zu schützenden Gut bzw. beleuchteten Objekt geeignete Vorschriften oder Rahmenbedingungen erlassen. Auch können in den kommunalen Polizeiverordnungen Vorgaben verankert werden.

Quelle: Flyer topstreetlight.ch

Wie kam es zur Reglementierung bezüglich Lichtverschmutzung in Binningen?

Die nichtformulierte Volksinitiative zur ‚Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen‘ wurde am 27. September 2012 eingereicht. Sie verlangt gestützt auf § 7 der Gemeindeordnung Binningen, dass ein Reglement zur «Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen» geschaffen wird. 2014 wies der Regierungsrat eine Beschwerde, die sich gegen das formelle Zustandekommen richtete, ab. 2016 lehnte der Einwohnerrat die formell zustande gekommene Volksinitiative in der Sache ab. Am 25. September 2016 wurde sie dann in einer Volksabstimmung gutgeheissen. 2018 wurde das ausgearbeitete Reglement vom Einwohnerrat genehmigt und auf den 1. Juli 2018 vom Gemeinderat in Kraft gesetzt.

Wie ist die Strassenbeleuchtung geregelt?

Die öffentliche Strassenbeleuchtung in den Gemeindestrassen und auf Plätzen in Binningen ist vom Reglement ausgenommen. Jedoch gelten die Grundsätze des Reglements hinsichtlich Lichtemissionen wie auch der Energiestrategie, Stichwort Energiesparen. Beim Ersatz von Leuchten werden diese auf stromsparende LED umgerüstet und teils mit Sensoren gesteuert. Damit kann die Leuchte unabhängig vom Stromnetz lokal ein- und ausgeschaltet bzw. geregelt werden. Binningen hat bereits an der letzten Umfrage des WWF unter Städten eine sehr gute Effizienz in Bezug auf den Stromverbrauch je Strassenkilometer ausweisen können.

Weitergehend hat der Gemeinderat aufgrund der Strommangellage 2023 die Teilabschaltung der Strassenbeleuchtung auf Gemeindestrassen und im Verwaltungsbereich zwischen 00.30 bis 05.00 Uhr beschlossen. Damit setzt er die vom Bund empfohlenen Massnahmen, zusätzlich Energie zu sparen, um.

Wo kann ich defekte Strassenbeleuchtung melden?

Meldungen zu defekter Strassenbeleuchtung an die Adressen der Gemeinde:
Administration der Bauabteilung, Tel. 061 425 53 02
oder an den Werkhof Binningen, Parkstrasse 29, Tel. 061 421 38 52.
Sie können defekte Lampen auch mit dem Meldezettel direkt online melden.

Wo sind Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Energiesparen und Beleuchtung erhältlich?

Die öffentliche Baselbieter Energieberatung (Primeo Energie) bietet Beratung rund um das Thema Energiesparen. Energieberatung, +41 61 415 45 47, energieberatungNULL@primeo-energie.ch. Empfehlungen zum Vorgehen und Abschätzung der Energieeinsparungen siehe öffentliche Energieberatung.
Rund um das Thema Beleuchtung steht das Team 'Projektierung öffentliche Beleuchtung' beratend zur Seite. Öffentliche Beleuchtung, +41 61 415 41 90, oebNULL@primeo-energie.ch.

Wer ist zuständig für Klagen bezüglich Lichtverschmutzung in Binningen?

Bei Klagen bezüglich Lichtverschmutzung und Lichtimmissionen finden Sie Informationen unter folgendem Links auf der Homepage der Gemeinde > Suchbegriff Licht (zu obigen FAQ leiten):
Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt, Fragen und Auskünfte, Daniel Egli, Telefon 061 425 53 18, daniel.egliNULL@binningen.bl.ch

Wie können sich Bewohner/innen für eine konforme Beleuchtung ihres Miethauses einsetzen?

Mieterinnen und Mieter, die den Eigentümer bzw. die Verwaltung auf eine verbesserte Beleuchtung der Liegenschaft hinweisen möchten, bewahren diese vor den Konsequenzen aus dem Polizeireglement. Darüber hinaus aber nützen die Massnahmen dem Schutz der Nacht im Sinne des Reglements. Vor der Kontaktnahme ist es nützlich, Fotos bzw. die Situation aufzunehmen (vgl. Checkliste) , die Nachbarn einzubeziehen,  in einem persönlichen Telefonanruf das Anliegen zu erklären sowie wichtige Angaben in einer E-Mail nachzusenden und darin auf die FAQ (häufigste Fragen) zu Lichtverschmutzung unter www.binningen.ch/Lichtverschmutzung hinzuweisen.

Wo finde ich eine Übersicht und weiterführende Informationen über Lichtverschmutzung?

Hintergrundinformationen im Web:

 

Der Weg von der Volksinitiative «Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen» zu Vorgaben im Polizeireglement

(Extrakt aus ER-Geschäften und Volksabstimmung)

Die Volksinitiative «Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen» wurde von einem Initiativkomitee namens der SP Binningen am 27. September 2012 der Gemeinde Binningen eingereicht. Die Initiative setzte sich zum Ziel, die von künstlichem Licht hervorgerufenen Störungen und Umweltbelastungen zu begrenzen. Es war die erste Volksinitiative, die in Binningen zu behandeln war, siehe auch www.baselland.ch > Ausführliche Informationen über Initiativen. Einerseits galt es, die gesetzlichen Formalitäten und Fristen zu berücksichtigen, anderseits waren die inhaltlichen Fragen und Möglichkeiten zur Umsetzung dieses neuen Themenfeldes zu klären. Dabei waren sowohl Politik, Verwaltung, als auch Bevölkerung in verschiedenen Phasen beteiligt, vgl. Tab. 1 und 2, unten.

Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur Reglementierung der Lichtimmissionen in Binningen (Tab. 1)

27. September 2012 Die nichtformulierte Volksinitiative «Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen» wurde namens der SP Binningen eingereicht. 
29. November 2012 Das Zustandekommen der Initiative wurde öffentlich publiziert.
 9. September 2014

Die beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eingereichte Beschwerde gegen die Gültigkeit der Initiative wurde abgewiesen, womit der Initiative die Rechtskraft erwuchs.

Der Gemeinderat erarbeitete eine Vorlage mit dem Antrag an den Einwohnerrat, die Initiative mit einer Änderung des Polizeireglements umzusetzen.

 25. Januar 2016 Der Einwohnerrat befand die Volksinitiative für gültig. Er lehnte aber gleichzeitig die Umsetzung ab. Damit musste die Initiative gemäss § 123 Gemeindegesetz BL und § 8 Gemeindeordnung dem Volk unterbreitet werden.
 25. September 2016 Die Bevölkerung stimmte über die Initiative ab. Sie wurde mit 55% Ja-Stimmen angenommen.
  Der Gemeinderat überarbeitete die frühere Vorlage.
 29. Januar 2018 Der Einwohnerrat genehmigte das teilrevidierte Polizeireglement zur  Umsetzung der Volksinitiative mit Übergangsbestimmungen.
1. Juli 2018 Der Gemeinderat setzte das teilrevidierte und geprüfte Polizeireglement per 1. Juli 2018 in Kraft.
Die Vorschriften gemäss § 5 gelten für alle nach dessen Inkrafttreten installierten Lichtquellen und Aussenbeleuchtungen. Vor Inkrafttreten bereits installierte Lichtquellen und Aussenbeleuchtungen müssen den Vorschriften von § 5 innert 12 Monaten nach Inkrafttreten entsprechen. § 5 Abs. 4 ist von den Übergangsbestimmungen ausgenommen und sofort mit dem Inkrafttreten anwendbar.

 

Verlauf nichtformulierte Initiative und Volksabstimmung (Tab. 2)

Titel Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen Initiativtext
Typ nichtformulierte Initiative  
Eingereicht am 27.09.2012  
Publikation Zustandekommen 29.11.2012  
Anzahl gültige Stimmen 511  
Geschäft des Einwohnerrats 154/XI, 25.01.2016 und  29.01.2018 Beschlüsse
Abstimmung am

25.09.2016 (angenommen)
Abstimmungsunterlagen vom 25.09.2016 [pdf]

Abstimmungsunterlagen

 

Kontakt: Daniel Egli, Ressortleiter Umwelt, Tel. 061 425 53 18