Direkt zum Inhalt springen

Kein Hauskehricht in die Abfallkübel an der Strasse

Es gibt zunehmend Probleme mit überfüllten Abfallkübeln im öffentlichen Raum, weil darin missbräuchlich Abfälle aus Haushalten in grösserem Umfang entsorgt werden.

Es gibt zunehmend Probleme mit überfüllten Abfallkübeln im öffentlichen Raum, weil darin missbräuchlich Abfälle aus Haushalten in grösserem Umfang entsorgt werden. Deshalb weisen wir auf das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Binningen hin, das unter § 5 die verbotenen Beseitigungsarten nennt: Es ist verboten, Abfälle liegenzulassen, wegzuwerfen, zu verbrennen, in die Kanalisation einzuleiten oder an Orten zu lagern, die dafür nicht zugelassen sind. Bei Nichtbeachten kann die Höhe der Bussen bis zu mehrere hundert Franken betragen.

Das Abfallreglement bezeichnet die Sammeleinrichtungen und die Art der Bereitstellung der Siedlungsabfälle. Die Abfallkübel im öffentlichen Raum sind ausschliesslich als Ergänzung für Abfälle bestimmt, die unterwegs anfallen.

Die Gemeinde, der Kanton sowie die Verkehrsbetriebe stellen im öffentlichen Raum zahlreiche Kehrichtkübel für Abfälle, die unterwegs anfallen, zur Verfügung: Die Wertstoffe wie Altglas und Alu/Blech gehören in die Sammelstellen bzw. zurück zu den Verkaufsstellen (PET-Flaschen). Um den Restabfall von unterwegs ordentlich zu entsorgen, stehen besagte Kehrichtkübel zur Verfügung. Es ist verboten, Kehricht von zuhause oder sonst woher zu bringen und in diesen öffentlichen Gebinden zu entsorgen oder daneben zu deponieren.

In den Abfallkübel gehören der unterwegs verbrauchte Kaugummi, die Einwegwindel, die nach dem Wickeln des Babys im Park anfällt oder die ausgelöschte Zigarettenkippe. Ebenso sind die leeren Kleinpackungen besagter Produkte wie auch Take Away-Abfälle in den Kübel zu stecken, wenn sie jemand unterwegs loswerden muss. Für alle übrigen Abfälle, insbesondere wenn sie zuhause anfallen, ist Abfalltrennung geboten. Wertstoffe werden teils vor dem Haus abgeholt. Die Quartiere verfügen über Sammelstellen für Wertstoffe sowie separate Robidog-Behälter für Hundegüggli. Der verbleibende Restabfall ist im Kehrichtsack oder Container mit Vignette bzw. Gebührenmarke für die ordentliche Abfuhr bereit zu stellen.

Bitte nutzen Sie die Angebote, Sammelstellen und Behälter insbesondere auch im öffentlichen Raum nach deren Zweck und Bestimmung. Vielen Dank.

> Informationen zu Abfällen in der Gemeinde Binningen.