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Umsetzung der Parkraumrevision

Die Bestimmungen des neuen Parkraumreglements treten auf 1. Januar 2019 in Kraft.

Wie bereits im Binninger Anzeiger vom 28. Juni dieses Jahres informiert, hat der Einwohnerrat im April 2018 das neue Parkraumreglement verabschiedet. Somit wird die Blaue Zone flächendeckend eingeführt. Mit dieser Anpassung beabsichtigt die Gemeinde, den Pendler- und Suchverkehr weiter zu reduzieren, den vorhandenen Parkraum optimaler zu nutzen sowie den öffentlichen Parkraum kostendeckend zu bewirtschaften. Die neuen Bestimmungen treten auf 1. Januar 2019 in Kraft, die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren.

Die wichtigsten Neuerungen

Mit der Erweiterung der Blauen Zone entfällt die Weisse Zone auf den kommunalen Strassen vollständig. Anwohnende, Gewerbetreibende sowie deren Angestellte können gegen eine jährliche Gebühr eine Anwohnerparkkarte beziehen. Neu werden, zusätzlich zu den heute bereits angebotenen Tagesparkkarten, Halbtages- und Wochenparkkarten angeboten. Ausserdem werden speziell ausgewiesene Parkfelder für Motorräder eingerichtet, da diese nicht in den Parkfeldern der Blauen Zone abgestellt werden dürfen.

Die Regelungen zu den Anwohner- und Besucherparkkarten

Anwohnende, Geschäftstreibende sowie deren Angestellte können neu gegen eine jährliche Gebühr Anwohnerparkkarten erwerben. Die Anwohnerparkkarten werden auf das eingelöste Fahrzeug ausgestellt und sind nicht übertragbar. Eine Anwohnerparkkarte berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in der Blauen Zone in Binningen. Grundsätzlich haben alle Einwohnerinnen und Einwohner Binningens für jeden auf ihren Namen eingelösten leichten Motorwagen einen Anspruch auf eine Anwohnerparkkarte. Zudem können in Binningen ansässige private oder öffentliche Betriebe für jedes Firmenfahrzeug und für private Fahrzeuge von Angestellten eine Anwohnerparkkarte beziehen. Neu haben auch regionale Car-Sharing-Firmen, welche durch ihr Angebot für Private den öffentlichen Parkierungs- und Strassenraum entlasten, die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge in der Blauen Zone in Binningen zu parkieren.

Gebühren

Die Gebühren für Anwohnerparkkarten betragen pro Kalenderjahr:

  • für Einwohnerinnen und Einwohner und gleichermassen Betroffene 48 Franken (Parkkarte gekennzeichnet mit A = Anwohner)
  • für Firmenfahrzeuge von Binninger Betrieben 48 Franken (Parkkarte gekennzeichnet mit F = Firmen)
  • für Angestellte von Binninger Betrieben 360 Franken (Parkkarte gekennzeichnet mit P = Pendler)
  • Bearbeitungsgebühr von 20 Franken bei Erstausstellung der Parkkarte
  • Bearbeitungsgebühr von 10 Franken bei Verlust oder vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte

Die Gebühr kann anteilsmässig reduziert werden, wenn die Karte für weniger als zwölf Monate bezogen wird.

Die übertragbare Besucherparkkarte berechtigt zum zeitlich beschränkten Parkieren in der Blauen Zone in Binningen.

Die Gebühren für Besucherparkkarten betragen:

  • für Tagesparkkarten 8 Franken (gültig während eines Kalendertags)
  • für 4-Stunden-Parkkarten 5 Franken (gültig für 4 Stunden ab Entwertung)
  • für Wochenparkkarten 40 Franken (gültig für eine Woche ab Entwertung)
  • Bearbeitungsgebühr von 10 Franken bei Bezug ohne Barzahlung bei der Gemeindeverwaltung

Die Parkkarten müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.

Kantonale Gewerbeparkkarte

Die Gewerbeparkkarte des Kantons Basel-Landschaft für Handwerksbetriebe ist wie bis anhin in der Blauen Zone in Binningen gültig. Sie kann bei Erfüllung der Kriterien bei der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft bezogen werden.

Erwerb und Gültigkeitsdauer der Anwohner- und Besucherparkkarten

Mit dem Inkrafttreten der neuen Parkierungsordnung verlieren, nach einer Übergangsphase von einem Monat, sämtliche bisherigen Anwohnerparkkarten ihre Gültigkeit. Die neuen Parkkarten können während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste oder über Internet www.binningen.ch bestellt werden. Die Anwohnerparkkarte kann voraussichtlich ab Januar 2019 bestellt resp. bezogen werden und ist nach Bezahlung jeweils für das laufende Kalenderjahr gültig. Vor Ablauf der Gültigkeit fordert die Gemeinde die Betroffenen zur Erneuerung der Parkkarte (mit Rechnungsbeilage) auf.

Die Besucherparkkarte berechtigt zum zeitlich beschränkten Parkieren in der Blauen Zone. Sie kann an allen Billettautomaten des Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) im Gemeindegebiet, über Internet www.binningen.ch oder bei der Gemeindeverwaltung Binningen bezogen werden.

Über die Details der Anmeldung und den Bezug der Parkkarten werden wir in den amtlichen Mitteilungen und auf der Webseite nochmals informieren.

Erweiterung der Blauen Zone, Vorgehen

Die Arbeiten zur Erweiterung der Blauen Zonen wurden bereits aufgenommen. Die neuen Strassensignale werden bis Ende 2018 vorbereitet an den vorgesehenen Standorten bereit stehen. Die Markierungen der blauen Parkfelder in den neuen Zonen können aus Gründen der Rechtssicherheit erst ab 1. Januar 2019 angebracht werden. Die Umsetzung erfolgt möglichst rasch, die Arbeiten können aber nur bei trockener Witterung und nicht schneebedeckter Strasse erfolgen. Bis dahin werden die neuen Zonensignale abgedeckt und gelten noch nicht.

Übergangsphase

Während des ersten Monats nach der Umsetzung der Parkraumrevision kontrolliert die Gemeindepolizei die Einhaltung der neuen Regeln. Sie stellt jedoch keine Bussen aus, sondern informiert mit Steckzetteln über die neuen Regelungen. Erst danach werden fehlbare Fahrzeuglenker gebüsst.

Auf der Gemeindewebseite www.binningen.ch erhalten Sie laufend weitere wichtige Informationen zu den Parkkarten. Ein Flyer wird Ende November/Anfang Dezember zusammen mit dem Abfuhrkalender 2019 allen Haushalten zugestellt. Bei Fragen kontaktieren Sie die entsprechenden Stellen der Gemeindeverwaltung, welche Ihnen gerne Auskunft geben:

Parkkartenbezug: Einwohnerdienste, Tel. 061 425 51 51, edNULL@binningen.bl.ch
Blaue Zone: Verkehr, Tiefbau, Umwelt, Tel. 061 425 53 02, basekretariatNULL@binningen.bl.ch

Gemeindeverwaltung