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Revision Parkraumbewirtschaftung: Wie komme ich zu den neuen Parkkarten ab Anfang Januar 2019?

Das teilrevidierte Parkraumreglement tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die neuen Anwohner-, Geschäfts- und Pendlerparkkarten können voraussichtlich ab dem 3. Januar 2019 während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste oder online via Webseite der Gemeinde Binningen bestellt werden.

Bestellen von Parkkarten online möglich

Per 1. Januar 2019 tritt die revidierte Parkraumbewirtschaftung in Kraft. Ab Anfang Januar 2019 können Sie sämtliche Parkkarten für die Blaue Zone auch via Internet bestellen. 4-Stunden-, Tages- und Wochenparkkarten können Sie neu bequem von zu Hause aus online kaufen und sofort ausdrucken.

Anwohnerparkkarten sowie Parkkarten für ansässige Firmen und Pendler können Sie neu ebenfalls online bestellen. Sie werden Ihnen nach der Online-Bestellung zusammen mit einem Einzahlungsschein per Post zugestellt. Die Parkkarten sind erst nach eingegangener Zahlung gültig.

Ebenso besteht weiterhin die Möglichkeit, sämtliche Parkkarten während der Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerdienste zu beziehen.

Alles Wissenswerte zur neuen Parkraumverwaltung finden Sie hier. Neu und kostenlos erhältlich ist am Schalter der Einwohnerdienste oder der Bauabteilung auch ein Flyer mit den wichtigsten Informationen über die Blauen Zonen und die Parkkarten für die Blauen Zonen. Dieses Faltblatt wurde zudem vor kurzem mit dem Abfallkalender 2019 allen Haushalten in Binningen zugestellt.

Bestellung der Parkkarten im Detail

Auf dem Parkkarten-Online-Tool können Sie aus den angebotenen Parkkarten Ihre gewünschte Parkkarte auswählen. Anschliessend werden Sie gebeten, die nötigen Informationen für die ausgewählte Parkkarte anzugeben. Die Daten werden über einen sicheren Zugang übermittelt und geprüft. Sind Sie berechtigt für den Bezug einer Anwohnerparkkarte, können Sie diese bestellen. Die Anwohnerparkkarte wird Ihnen nach der Online-Bestellung zusammen mit einem Einzahlungsschein per Post zugestellt. Besucherparkkarten können Sie direkt online mit Kreditkarte bezahlen und ausdrucken.

Erforderliche Angaben für den Bezug von Anwohnerparkkarten

Für den Bezug einer Anwohnerparkkarte oder Parkkarte für Firmen oder Pendler benötigen wir die persönlichen Angaben zum Fahrzeug, wie Kontrollschild und eine Kopie des Fahrzeugausweises. Für die Pendlerparkkarte ist zudem eine aktuelle Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers notwendig.

Übergangsfrist für den Wechsel der bisherigen Parkkarte zur neuen Parkkarte

Infolge der Fristen der Umstellung und der Bezugsmöglichkeiten ab Anfang Januar 2019 akzeptieren wir die bisherigen Anwohnerparkkarten bis Ende Januar 2019 als Bewilligung.

Bezug von Besucherparkkarten auch an den Billettautomaten der BVB und BLT

Die Einrichtung des Bezugs der Besucherparkkarten an den TNW-Billettautomaten ist in Arbeit. Bis spätestens Ende März 2019 ergänzt diese Möglichkeit den Bezug von Besucherparkkarten. Die Besucherparkkarten können dannzumal an allen Binninger Bus- und Tram-Stationen, die über einen Billettautomaten verfügen, bezogen werden.

Unter «Weitere Billette/Besucherparkkarte» können Sie aus den Besucherparkkarten 4-Stunden-, Tages- und Wochenparkkarten auswählen. Anschliessend wählen Sie das gewünschte Datum und erhalten nach dem Bezahlen das Billett im Ausgabefach. Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.

Bei Fragen kontaktieren Sie die entsprechenden Stellen der Gemeindeverwaltung, welche Ihnen gerne Auskunft geben:

Parkkartenbezug: Einwohnerdienste, Telefon 061 425 51 51, edNULL@binningen.bl.ch

Blaue Zone: Ressort Verkehr, Strassen, Telefon 061 425 53 02, basekretariatNULL@binningen.bl.ch

Gebühren

Die Gebühren für die Anwohnerparkkarten betragen pro Kalenderjahr:

A (Anwohner): für Einwohnerinnen und Einwohner und gleichermassen Betroffene 48.– Franken

F (Firmen): für Firmenfahrzeuge von Binninger Betrieben 48.– Franken

P (Pendler): für Angestellte von Binninger Betrieben 360.– Franken

  • Bearbeitungsgebühr von 20.– Franken bei Erstausstellung der Parkkarte
  • Bearbeitungsgebühr von 10.– Franken bei Verlust oder vorzeitiger Rückgabe der Parkkarte