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Zinssätze für das Jahr 2019

Der Gemeinderat setzt für das Jahr 2019 bei den Steuerbeträgen den Vergütungszins auf 0,3 % und den Verzugszins auf 6 % fest.

Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt der Steuervorausrechnung für das Jahr 2019 entsprechende Vorauszahlungen zu tätigen. Laut Steuerreglement sind Sie verpflichtet, die Steuern des laufenden Jahres bis zum 30. September 2019 zu bezahlen. Bei vorzeitiger Bezahlung können Sie vom vorteilhaften Vergütungszins profitieren, wenn Sie Ihre Zahlung einmalig oder regelmässig vor dem 30. September 2019 einbezahlen.

Bitte benützen Sie für die Vorauszahlung den bei der Vorausrechnung angehängten Einzahlungsschein.

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt bei der Gemeindekasse, Tel. 061 425 52 25 oder 061 425 52 21.