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Referendumsfrist

Entgegen der Publikation im letzten Binninger Anzeiger unterliegt der vom Einwohnerrat am 10.12.2018 gefasste Beschluss 2.2 dem obligatorischen und nicht dem fakultativen Referendum.

Entgegen der Publikation im letzten Binninger Anzeiger unterliegt der vom Einwohnerrat am 10.12.2018 gefasste Beschluss 2.2. «Für die umfassende Sanierung des Mühlemattschulhauses und der Mühlemattturnhalle wird ein Baukredit in der Höhe von CHF 8,0 Mio. (inkl. MwSt. von zurzeit 7,7 %) mit einer Kostengenauigkeit von +/‐10 % bewilligt.» dem obligatorischen und nicht dem fakultativen Referendum. Wir bitten Sie um Entschuldigung für diesen Fehler.

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