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Mietzinsbeiträge für das Jahr 2019 der Gemeinde Binningen

Die Gemeinde Binningen richtet an Familien und Alleinerziehende, IV- sowie AHV-Rentnerinnen und -Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen kommunale Mietzinsbeiträge aus.

Wozu dienen die kommunalen Mietzinsbeiträge?

Die Mietzinsbeiträge sollen Einwohnerinnen und Einwohner von Binningen mit bescheidenem Einkommen bei der Miete entlasten.

Wer kann einen Anspruch auf kommunale Mietzinsbeiträge geltend machen?

Anspruchsberechtigt sind Schweizer Bürger/innen sowie Ausländer/innen mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind, wie auch Ausländer/innen mit Aufenthaltsbewilligung B, die seit mindestens zwei Jahren in Binningen wohnhaft sind.

Anmeldeformulare mit den Angaben, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, können im Sekretariat Soziale Dienste bezogen oder hier [pdf] heruntergeladen werden.

Vor dem Bezug von kommunalen Leistungen müssen Sie einen allfälligen Anspruch auf kantonale Ergänzungsleistungen (EL) in Ergänzung zur AHV/IV sowie auf Krankenkassen-Prämienverbilligung abgeklärt haben. Anlaufstelle dazu ist die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft in Binningen.

Gemäss § 6 des Reglements über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen [pdf] legt der Gemeinderat die Einkommenshöchstgrenzen fest. Er orientiert sich dabei an den jeweils geltenden Sozialhilfeansätzen und der individuellen Prämienverbilligung (IPV). Ab einer Haushaltsgrösse von zwei Personen liegt das massgebliche Einkommen dabei jeweils 5 % über dem maximalen Lebensbedarf der Sozialhilfe. Übersteigt das Jahreseinkommen der Antragstellerinnen und Antragsteller die vom Gemeinderat für die jeweiligen Personengruppen festgelegten Einkommenshöchstgrenzen, besteht kein Anspruch auf Mietzinsbeiträge.

Einkommenshöchstgrenzen 2019

An seiner Sitzung vom 21. Januar 2019 hat der Gemeinderat die Einkommenshöchstgrenzen für 2019 wie folgt festgelegt:

  • 1 Person: 34 000 Franken
  • 2 Personen: 45 500 Franken
  • 3 Personen: 54 000 Franken
  • 4 Personen: 62 000 Franken
  • 5 Personen: 72 000 Franken

Anmeldung und Formulare

Formulare [pdf] sowie weitere Informationen erhalten Sie von den Sozialen Diensten, Gemeindeverwaltung Binningen. Das Anmeldeformular ist bis 28. Februar 2019 zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen an: Gemeinde Binningen, Soziale Dienste und Gesundheit, Curt Goetz-Strasse 1, 4102 Binningen.

Falls Sie Fragen zum Ausfüllen des Formulars haben oder für das Zusammenstellen der Unterlagen einen Termin vereinbaren möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, Tel. 061 425 53 32.