Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten - Bedingtes Feuerverbot
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist weiterhin erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Es gilt ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.
Die Details entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung des Kantonalen Krisenstabs BL vom 25. Juli 2019 [pdf].