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Feuerungskontrolle für Öl- und Gasfeuerungen

Saubere und sparsame Feuerungen sind ein wesentlicher Beitrag zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit.

Deshalb verlangt die Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) die regelmässige Kontrolle der Öl- und Gasheizungen.

Gemäss kantonaler Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle (SGS 786.211) stehen die Gemeinden in der Pflicht, dass die Feuerungsanlagen periodisch nach den Vorgaben der LRV kontrolliert werden.

Ölfeuerungsanlagen sind entsprechend alle zwei Jahre zu kontrollieren. Die Gasheizungen wurden bisher im Kanton Basel-Landschaft einmalig nach Erstinbetriebnahme kontrolliert. Die Anpassung der Kontrollperiodizität der Gasfeuerungen in der LRV wurde zum Anlass genommen, auch im Kanton Basel-Landschaft eine vierjährliche periodische Kontrolle einzuführen und damit einen schweizweit einheitlichen Vollzug zu ermöglichen.

In der Gemeinde Binningen ist die Feuerungskontrolle liberalisiert (Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle). Das bedeutet, dass Sie die anstehende Kontrolle wahlweise durch den amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herrn D. Vogel, oder durch eine von Ihnen beauftragte Servicefirma ausführen lassen können.

Die Details dazu sind im Begleitbrief mit Meldekarte an diejenigen Anlagebesitzerinnen und -besitzer versendet worden, deren Feuerung 2019/2020 zu kontrollieren ist.

Werden die Grenzwerte einer Anlage im Rahmen der Kontrollmessung überschritten, so richten sich Massnahmen und Fristen nach dem Reglement über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinde Binningen.

Für weitere Auskünfte über die Kontrollmessungen wenden Sie sich bitte an den Feuerungskontrolleur der Gemeinde Binningen, Herrn Dominique Vogel, Tel. 061 401 24 49 oder E-Mail infoNULL@vogel-kaminfeger.ch.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihre Mitarbeit.

Zuständige Abteilung: Verkehr, Tiefbau und Umwelt

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