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Fälligkeit der Gemeindesteuern 2019

Die Gemeindesteuern 2019 werden am 30. September 2019 zur Zahlung fällig.

Für Zahlungen, die nach diesem Termin eingehen, wird ein Verzugszins von 6 % erhoben. Die definitive Gemeindesteuerrechnung 2019 wird erst aufgrund der im Frühjahr 2020 einzureichenden Steuererklärung 2019 festgesetzt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, eine entsprechende Einzahlung zu tätigen, auch wenn Sie noch keine Vorausrechnung für das Jahr 2019 erhalten haben. Laut Steuerreglement sind Sie verpflichtet, die Steuern des laufenden Jahres bis zum 30. September zu bezahlen.

Die Gemeindesteuern bzw. Staatsteuern können Sie selbst berechnen unter folgendem Link: https://steuerrechner.bl.ch. Für weitere Fragen steht Ihnen das Steuersekretariat der Gemeinde Binningen gerne zur Verfügung (Tel. 061 425 52 64, Fragen zur Veranlagung).

Wir danken Ihnen für die Einhaltung der Zahlungsfrist. Bitte überweisen Sie den fälligen Steuerbetrag, unter Angabe der Faktura Nummer und des Steuerjahres auf das PC-Konto Nr. 40-1342-1 bzw. die IBAN-Nr. CH69 0900 0000 4000 1342 1 der Gemeinde Binningen oder benützen Sie den Einzahlungsschein der Vorausrechnung. Weitere Einzahlungsscheine sowie Fragen zu Zahlungen können Sie direkt bei der Gemeindekasse (E-Mail: schalter-kasseNULL@binningen.bl.ch oder Tel. 061 425 52 25/21) bestellen oder anfragen.

Gemeinde Binningen
Abteilung Finanzen und Steuern