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Coronavirus: Der richtige Umgang mit Kehricht und Wertstoffen

Der Bund spricht aktuell Empfehlungen für die Kehrichtentsorgung in ausserordentlicher Lage aus.

a) Kehrichtsammlung zu Hause

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in kleinen Plastiksäcken («Hygienebeutel») gesammelt werden.
  • Diese kleinen Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in den normalen Kehrichtsack (mit Gebührenmarke der Gemeinde) gesteckt. Kehrichtsäcke im Haushalt sind in einer Halterung mit Deckel aufzubewahren, z. B. in einem Eimer unter dem Spülbecken. Damit ist potenziell infektiöses Material doppelt verpackt und kann nicht herausfallen.
  • Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt. Kehrichtsäcke dürfen gemäss Abfallreglement Binningen frühestens am Abend vor der Abfuhr bereitgestellt werden. Besser ist es, die Säcke erst am Morgen des Abfuhrtages (bis spätestens 7 Uhr) bereitzustellen.
  • In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d. h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen. Haushalte ohne erkrankte Personen sollen ihren Abfall weiterhin wie gewohnt trennen.

b) Kommunale Sammelstellen

  • Die Sammelstelle des Werkhofs (für inerte Abfälle wie Steine, Tontöpfe, Spiegel etc., Altmetall, Altöl, Kadaver) wird weiterhin betrieben.
  • Die öffentlichen nicht betreuten Sammelstellen für Wertstoffe in den Quartieren werden weiterhin betrieben.
  • Quartierkompostplätze sind bis auf weiteres geschlossen. Organische Reste werden bestenfalls im eigenen Kompost verwertet oder dann der Grünsammlung mitgegeben oder im Kehrichtsack entsorgt.

Bitte zu beachten:

Die Abstände sind gemäss den Vorschriften auch beim Anstehen einzuhalten.

  • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden. Weitere Informationen abwarten.
  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

(Auszug aus und Präzisierung zu den Empfehlungen des Bundes an die Kantone für die Kehrichtentsorgung in ausserordentlicher Lage wegen Corona-Virus, Stand 19. März 2020 [pdf])