Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) des Kantons Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität Ausbildungsbeiträge für anerkannte berufliche Ausbildungen.
Grundsätzlich gilt: Jede Person ist für die Finanzierung ihrer beruflichen Aus- und Weiterbildung selbst verantwortlich. Wer dazu aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, kann Ausbildungsbeiträge beim Kanton beantragen. Dazu muss ein Gesuch eingereicht werden.
Einreichungsfristen 2026/2027
Gesuche können bis zu vier Monate vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.
Bei neuen Gesuchen muss eine definitive Aufnahmebestätigung oder ein Lehrvertrag vorliegen.
Bei Folgegesuchen können Belege per Mail an stipendien@bl.ch oder in Kopie per Post nachgereicht werden.
| 30.04.2026 | Ausbildungen/Schulen mit Beginn Januar bis April 2026 |
| 31.08.2026 | Ausbildungen/Schulen mit Beginn Mai bis August 2026 |
| 31.10.2026 | Ausbildungen/Schulen mit Beginn September bis Dezember 2026 |
| 28.02.2027 | EFZ/EBA-Lernende für das Lehrjahr 2026/27 |
Für jedes Ausbildungsjahr muss ein neues Gesuch gestellt werden.
Weitere Informationen und die rechtlichen Grundlagen finden Sie unter https://stipendien.bl.ch