Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 8. März 2026
Nach § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 erklärt der Gemeinderat Binningen das Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 8. März 2026 als erwahrt.
Am 8. März 2026 fand die kommunale Volksabstimmung über die «Neufinanzierung des Binninger Energiefonds 2026–2035» statt. Die Neufinanzierung des Energiefonds wurde mit 2985 Ja- gegen 1973 Nein-Stimmen und die Entnahme der Mittel für die Neufinanzierung des Energiefonds aus dem Verkaufserlös des Kabelnetzes mit 2841 Ja- gegen 2068 Nein-Stimmen angenommen.
Nach § 15 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 erklärt der Gemeinderat Binningen das Ergebnis der kommunalen Volksabstimmung vom 8. März 2026 als erwahrt.
Der Gemeinderat