Neue Regeln für Feuerwerk in Binningen
Seit dem 1. Juli 2026 ist in Binningen das Zünden von Feuerwerk in definierten Gebieten untersagt.
Am 28. September 2025 hat die Binninger Stimmbevölkerung einer Verschärfung der Feuerwerksregeln zugestimmt. Die Revision des Polizeireglements ermöglicht es der Gemeinde, Feuerwerk in sensiblen Gebieten zu verbieten.
Der Gemeinderat hat nun entsprechende Verbotszonen festgelegt. Ab dem 1. Juli 2026 ist das Zünden von Feuerwerk in diesen Gebieten untersagt. Die betroffenen Zonen sind auf der Karte unten rot markiert.
Das Verbot gilt in lärmsensiblen Gebieten rund um die Reiterhöfe, Waldgebiete auf dem West- und Ostplateau, beim Friedhof sowie im Umfeld des Spitals. Mit der neuen Regelung sollen Menschen, Tiere und die Umwelt besser geschützt werden. In den Waldgebieten werden Wildtiere und Vögel vor Stress bewahrt, und das Brandrisiko durch Raketen und Funkenflug reduziert sich. Bei den Reiterhöfen geht es um den Schutz der Pferde, beim Friedhof stehen Ruhe und Pietät im Vordergrund. Rund um das Spital schliesslich soll Feuerwerkslärm Patientinnen und Patienten nicht zusätzlich belasten oder deren Erholung beeinträchtigen.
Das angepasste Polizeireglement und die Verordnung zum Polizeireglement finden Sie unter www.binningen.ch/gesetzessammlung
Im Zusammenhang mit Hitze und Waldbrandgefahr sind zudem jeweils die entsprechenden übergeordneten Sicherheitsanweisungen zu beachten (Plattform www.bl.ch/trockenheit).
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und wünscht allen Binningerinnen und Binningern einen schönen, friedlichen 1. August.