Periodische Feuerungskontrolle für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen

Neue Zuständigkeit ab 1. August 2026

Praktisch jedes Gebäude in der Schweiz ist mit einer Heizungsanlage ausgestattet. Um eine möglichst geringe Umweltbelastung sowie einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten, müssen Feuerungsanlagen regelmässig kontrolliert werden. Die Qualität der Anlagen, die fachgerechte Bedienung und die Verwendung geeigneter Brennstoffe leisten dabei einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Luft und Umwelt.

Die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318.142.1) schreibt deshalb regelmässige Kontrollen von Feuerungsanlagen vor. Ölfeuerungen werden alle zwei Jahre gemessen, Gasfeuerungen und Holzzentralfeuerungen werden alle vier Jahre kontrolliert. Holzeinzelfeuerungen wie Cheminées oder Schwedenöfen werden in regelmässigen Abständen visuell überprüft. Dabei werden die Betreiberinnen und Betreiber auch über die sachgerechte und emissionsarme Nutzung informiert.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die administrative Durchführung der gesamten Feuerungskontrollen per 1. August 2026 an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft (GFK) zu übertragen. Die Gemeinde Binningen bleibt weiterhin für den Vollzug der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Die GFK übernimmt künftig die administrative Abwicklung der Feuerungskontrolle. Sie informiert die Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer rechtzeitig über anstehende Kontroll- und Messpflichten und fordert diese auf, einen zugelassenen Fachbetrieb mit der Durchführung der Kontrolle zu beauftragen. Die eigentlichen Messungen und Kontrollen werden weiterhin durch entsprechend qualifizierte und zugelassene Fachbetriebe vorgenommen. Die Informationen zu den zugelassenen Fachbetrieben sowie das weitere Vorgehen werden den betroffenen Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzern direkt mit dem entsprechenden Aufforderungsschreiben der GFK zugestellt.

Für die administrativen Leistungen der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft wird eine kostendeckende Administrationsgebühr erhoben. Die Gebühren sind in der Verordnung über die Feuerungskontrolle geregelt. Das Reglement über die Feuerungskontrolle sowie die angepasste Gebührenordnung finden Sie auf der Website der Gemeinde Binningen unter www.binningen.ch/gesetzessammlung.

Mit der Übertragung der administrativen Aufgaben an die GFK wird die Feuerungskontrolle kantonsweit laufend stärker vereinheitlicht und effizienter koordiniert. Die Anlagenbesitzerinnen und Anlagenbesitzer profitieren von einer zentralen Anlaufstelle. Ausserdem sind Verfahren und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen in allen an der GFK angeschlossenen Gemeinden standardisiert.

Auskünfte

Benjamin Wälchli
Leiter Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
Tel: 079 219 06 24
E-Mail: bwaelchli@gfkbl.ch
Web: www.gfkbl.ch