Verkehrspolizeiliche Anordnungen

Der Gemeinderat Binningen hat gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft (SGS 481) die folgenden verkehrspolizeilichen Anordnungen erlassen:

Weihermattstrasse, ab Haus Nr. 13 (Parzelle 1582) bis Hauptstrasse

Aufheben der verbotenen Fahrtrichtung zugunsten Rad- und Mofafahrer. Ersetzt die Verkehrsanordnungen vom 30. Mai 1973 und 19. Februar 1991.

  • Signal «Abbiegen nach links verboten (2.43)», neu mit ergänzender Angabe «ausgenommen Radfahrer und Mofas».
  • Signal «Einfahrt verboten (2.02)», mit verbotener Fahrtrichtung ab Haus Nr. 13 bis zur Hauptstrasse, neu mit ergänzender Angabe «ausgenommen Radfahrer und Mofas».
  • Signal «Einbahnstrasse (4.08)» ab Hauptstrasse in Fahrtrichtung Weihermattstrasse, neu mit ergänzender Angabe «Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern und Mofas».
  • Aufheben der beiden bewirtschafteten Parkfelder, westseitig der Fahrbahn gegenüber der Parzelle 1582.
  • Neues bewirtschaftetes Parkfeld, ostseitig der Fahrbahn direkt an die Parzelle 1582.

Am Bollwerk

Einrichten einer Einbahnstrasse, ab Holeeholzweg bis Bollwerkstrasse, mit verbotener Fahrt in Richtung Holeeholzweg. Ausgenommen Rad- und Mofafahrer.
Einrichten einer Einbahnstrasse, ab Holeeholzweg bis Allschwilerweg, mit verbotener Fahrt in Richtung Holeeholzweg. Ausgenommen Rad- und Mofafahrer.
Ersetzt die Verkehrsanordnung «Allgemeines Fahrverbot mit Ausnahme des Zubringerdienstes» vom 19. März 1969.

Rechtsmittel / Einsichtnahme

Gegen diese Anordnungen kann, gemäss §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstr. 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.