Reminder zur Bundesfeier: Absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot
Im Hinblick auf die Bundesfeier erinnert die Gemeinde Binningen daran, dass aufgrund der anhaltenden Trockenheit im gesamten Kanton Basel-Landschaft bis auf Weiteres ein absolutes Feuerwerks- und Feuerverbot im Freien gilt.
Das bedeutet insbesondere:
- Es ist verboten, im Offenland und im Siedlungsgebiet Feuer zu entfachen. Dies gilt unter anderem für Feuerstellen, Feuerschalen, Grill und Schwedenfeuer. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.
- Feuerwerk jeglicher Art darf weder abgebrannt noch gezündet werden.
- Es ist nicht erlaubt, Motorfahrzeuge auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen abzustellen.
- Es ist untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
- Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Die Massnahmen dienen dem Schutz von Mensch, Tier und Natur. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen.
Die Gemeinde Binningen dankt allen für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.
Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf
Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»