Planauflage Arbeiten in der amtlichen Vermessung

Neben der laufenden Nachführung, Erneuerungen und Ersterhebungen (AV93) hat in der amtlichen Vermessung in den letzten Jahren eine Vielzahl von weiteren Arbeiten stattgefunden.

Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufteilung der Gebäude gestützt auf dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und um die periodische Nachführung von Gegenständen der Erdoberfläche, bei welchen kein Meldewesen für die Änderung besteht (Wald, Flurwege, Fliessgewässer und dergleichen).

Gestützt auf Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung (VAV vom 18.11.1992) werden folgende Bestandteile der Daten der amtlichen Vermessung öffentlich aufgelegt:

  • Plan für das Grundbuch
  • Erläuterung der Bestandteile darin

Der Plan für das Grundstück beinhaltet die vorschriftsgemässen und harmonisierten Bestandteile der amtlichen Vermessung (Fixpunkte, Grundstücke, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur etc.). Die Erläuterung der Bestandteile enthält je Grundstück Angaben über die Fläche, die Gebäude mit Adresse und die weiteren Bodenbedeckungsarten sowie über den Flurnamen.

Die Daten liegen für jedermann im kantonalen Geoinformationssystem GeoView BL auf. Die Wegleitung zur Grundstückbeschreibung dazu finden Sie hier.

Die Anzeige dauert zwischen 10. November bis 7. Dezember 2018. Bei Fragen oder Anmerkungen dazu wende man sich an das Amt für Geoinformation (061 552 65 73 oder geoinformation@bl.ch).

Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens werden Grundbuchamt und Gemeinde diese Ergebnisse in ihren Akten nachtragen.

Amt für Geoinformation