Wann sind Weihnachtsbeleuchtungen zugelassen?

Weihnachtsbeleuchtungen sind gemäss § 5 Lichtimmissionen, Polizeireglement, vom 20. November bis 20. Januar zugelassen. Dabei ist auch die Verhältnismässigkeit zu berücksichtigen. Weihnachtsbeleuchtung sollte nicht als Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt und bei Ferienabwesenheit sollte sie ausgeschaltet werden.