Verkehrspolizeiliche Anordnungen

Der Gemeinderat Binningen hat gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft (SGS 481) die folgenden verkehrspolizeilichen Anordnungen erlassen:

Binningen: Binzenweg (bisher weisse Parkfelder) / Blütenweg (bisher weisse Parkfelder) / Am Bollwerk / Bollwerkstrasse, Teilstück Im Kirschgarten – Im Tschuppbaumacker (bisher weisse Parkfelder) / Bruderholzrain, Teilstück Wilhelm Denz-Strasse – David Joris-Strasse / David Joris-Strasse, Teilstück Schäublinstrasse – Marga Bührig-Weg / Drisselweg, Teilstück Benkenstrasse – Leimgrubenweg / Holeeholzweg (bisher weisse Parkfelder) / Ob dem Hölzli / Hölzlistrasse (bisher weisse Parkfelder) / Auf der Hueb / Hügelweg / Im Hügliacker / Ob dem Hügliacker / Jonas Breitenstein-Strasse / Im Katzenwadel / Kirschtalgraben, Teilstück Waldeckstrasse – Kirschtalrain / Kirschtalrain, Teilstück Kirschtalgraben – Rooseveltstrasse / Im Klosteracker / Leimgrubenweg, Teilstück Paradiesstrasse – Stelzenackerweg (bisher weisse Parkfelder) / Leonhard Bartschenschlag-Strasse / Im Marteli (bisher weisse Parkfelder) / Im Meiriacker (bisher weisse Parkfelder) / Multenweg, Teilstück Allschwilerweg – Im Zehntenfrei / Neuhofweg / Im Nonnengärtli / Nussbaumweg / Im Roggenacker / Rottmannsbodenstrasse, Teilstück Neubadrain – Holeeholzweg (bisher weisse Parkfelder) / Sommerhalde / Tellerweg, Teilstück Benkenstrasse – Leimgrubenweg (bisher weisse Parkfelder) / Im Tschuppbaumacker, Bollwerkstrasse – Leimgrubenweg / Wilhelm Denz-Strasse, Teilstück Marga Bührig-Weg – Novastrasse BS (bisher weisse Parkfelder) / Winterhalde / Im Zehntenfrei; Zone Parkieren mit Parkscheibe (Blaue Zone), «mit Anwohnerparkkarte unbeschränkt» (Zonensignalisation). Hinweise: Es werden keine neuen Parkfelder markiert. Lediglich die bereits bestehenden weissen Parkfelder werden künftig blau markiert. Sämtliche bestehende Parkverbots- und Halteverbotslinien bzw. Parkverbots- und Halteverbotssignale behalten ihre Gültigkeit.

Binningen, Bruderholzrain, Teilstück Margarethenstrasse – Wilhelm Denz-Strasse: Parkieren mit Parkscheibe (4.18), mit Zusatztafel «mit Anwohnerparkkarte unbeschränkt». Markierung blaue Zone (ersetzt weisse Markierung).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet (Amtsblatt Nr. 48 vom 29. November 2018), schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.