Gemeindeverbund Flugverkehr weist Lärmvorsorgeplan zurück und nimmt BAZL und Kanton in die Pflicht

Der Lärmvorsorgeplan 2018–22 geht nicht auf die Fluglärmbelastung auf Schweizer Territorium ein und vermindert die Lärmauswirkungen nicht. Dies hat der Gemeindeverbund Flugverkehr (GVF) in seiner Stellungnahme moniert. Und er fordert das BAZL und den Regierungsrat Basel-Landschaft dazu auf, den Gemeindeverbund endlich bei seinen Anstrengungen für einen erträglichen Fluglärm tatkräftig zu unterstützen.

Allschwil und weitere Schweizer Gemeinden im Süden des EuroAirports sind seit mehreren Jahren mit einer erheblichen Zunahme des Fluglärms konfrontiert. Der zunehmende Flugverkehr (2017: 95 611 Bewegungen) hat auch zu einer Steigerung der Flugbewegungen in den Randstunden geführt: Seit 2014 hat sich die Anzahl der Nachtflugbewegungen im Süden verdoppelt. Auch der Dauerschallpegel hat deutlich zugenommen.

Lärmvorsorgeplan mit vielen Mängeln

Bis Ende letzter Woche hatten alle interessierten Kreise die Möglichkeit, zum Lärmvorsorgeplan für den EuroAirport (Plan de prévention du bruit dans l’environnement – PPBE) 2018–22 Stellung zu beziehen. Der Gemeindeverbund Flugverkehr beanstandet in seiner Stellungnahme, dass der vorliegende Lärmvorsorgeplan in keiner Weise auf die Fluglärmbelastung auf Schweizer Territorium eingehe. Der Lärmvorsorgeplan betrachte weder den aktuellen Fluglärm, noch mache er Aussagen zur Entwicklung des Fluglärms. Aufgrund der sog. Lärmkarten sei deshalb zu befürchten, dass die geplanten Massnahmen zu keiner Verbesserung der Lärmsituation in den Schweizer Gemeinden – insbesondere in Allschwil und Schönenbuch – führen würden. Damit erfüllt der vorgelegte PPBE sein Hauptziel, den Lärm zu mindern, nicht. Schliesslich werden auch die angewendeten Lärmindikatoren beanstandet. Diese müssen dringend überarbeitet werden.

Einschreiben an das BAZL und den Kanton Basel-Landschaft

Gleichzeitig mit der Zustellung der Stellungnahme zum Lärmvorsorgeplan hat der Gemeindeverbund Flugverkehr per Einschreiben Anträge an das Bundesamt für Zivilschutzfahrt (BAZL) und den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft formuliert. Darin fordern die Mitglieder des GVF die Schweizer Behörden auf, den Gemeindeverbund bei ihrer Eingabe zum Lärmvorsorgeplan und insbesondere dabei zu unterstützen, den Entwurf zurückzuweisen und zu überarbeiten. Weiter fordert der Gemeindeverbund das BAZL und den Kanton auf, den GVF bei den weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit Fragen zum EuroAirport auf politischer und fachlicher Ebene von Anfang an zu konsultieren und einzubeziehen, insbesondere dann, wenn geplante Massnahmen Auswirkungen auf die Umwelt haben oder die raumplanerische Entwicklung der Gemeinden und die Lebensqualität der Bevölkerung betroffen seien. Der Gemeindeverbund verlangt in seinem Schreiben zudem, dass er nach der Eingabe seiner Stellungnahme zum Lärmvorsorgeplan zu einem Treffen über das weitere Vorgehen über die Zukunft des EuroAirports einzuladen werde. Bei dieser Gelegenheit müssten auch Themen wie der Einbezug der Gemeinden auf politischer und fachlicher Ebene, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die raumplanerische Entwicklung der Gemeinden, der Bahnanschluss zum EuroAirport oder flankierende Massnahmen sowie die Nachtruhe diskutiert werden.

Der Gemeindeverbund Flugverkehr hält an seinen Forderungen eines Nachtflugverbots zwischen 23 und 6 Uhr fest und verlangt Korrekturen am satellitengestützten Startverfahren (RNAV) sowie bei den Südlandungen. Mit seiner Partizipation bei der Anhörung zum Lärmvorsorgeplan für den EuroAirport sowie dem Schreiben an das Bundesamt für Zivilschutzfahrt (BAZL) und den Kanton Basel-Landschaft, erhofft sich der Gemeindeverbund die gewünschten Verbesserungen für die vom zunehmenden Fluglärm beim EuroAirport geplagte Bevölkerung.