Verkehrspolizeiliche Anordnungen

Der Gemeinderat Binningen hat gestützt auf § 4 des Strassenverkehrsgesetzes Basel-Landschaft (SGS 481) die folgenden verkehrspolizeilichen Anordnungen erlassen:

Binningen, Kernmattstrasse Höhe Liegenschaft 6; Parkfeld (Nr. 1) «Parkieren gegen Gebühr» entfernen.

Binningen, Kernmattstrasse Höhe Liegenschaft 4 (gegenüber Sammelstelle); Parkfeld (Nr. 5) «Parkieren gegen Gebühr» entfernen.

Binningen, Kernmattstrasse Höhe Liegenschaft 6; Markieren einer Parkverbotslinie (6.22), Länge 10 m.

Binningen, Kernmattstrasse Höhe Liegenschaft 4 (gegenüber Sammelstelle); Markieren einer Parkverbotslinie (6.22), Länge 10 m.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnungen kann gemäss §§ 172 ff. des Gemeindegesetzes (SGS 180) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (SGS 175) innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich und begründet beim Regierungsrat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Anordnung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenpflichtig.