Kriterien zur Klasseneinteilung von Kindergarten- und Primarschulkindern

Die Eltern, deren Kinder im nächsten Sommer neu in den Kindergarten oder in die Primarschule eintreten, sind derzeit aufgerufen, diese für den Kindergarten- respektive Schuleintritt anzumelden. Den Eltern wird in der Folge gegen Ende März mitgeteilt, in welchen Kindergarten oder in welches Schulhaus die Kinder eingeteilt worden sind.

Eltern haben häufig aus ihrer Sicht berechtigte Wünsche bezüglich der Einteilung ihres Kindes. Bevorzugt wird in der Regel meist ein Kindergarten oder ein Schulhaus, das möglichst nahe beim Wohnort liegt. Im Normalfall wird dieser Wunsch auch erfüllt; die für die Einteilung zuständige Schulleitung ist darum bemüht, dass Kinder einen möglichst kurzen Schulweg haben. Leider ist dies aber nicht immer möglich. Wenn in einem Quartier sehr viele Kinder eingeschult werden, kann es vorkommen, dass Kinder in einen weiter entfernten Kindergarten oder in ein weiter entferntes Schulhaus eingeteilt werden müssen, damit die gesetzlich vorgegebenen Klassengrössen eingehalten werden. Damit dieser Vorgang möglichst transparent und für die Erziehungsberechtigten nachvollziehbar abläuft, haben Schulrat und Schulleitung die Einteilungskriterien überarbeitet und auch die Einzugsgebiete der einzelnen Schulanlagen genauer definiert. Der Schulrat hat die Kriterien an seiner letzten Sitzung verabschiedet. Diese können auf der Homepage der Primaschule Binningen eingesehen werden (> Leitfaden Klassenbildung und -zuweisung).

Neu ist auch die Bestimmung, dass in jedem Falle der Wohnort und nicht der Betreuungsort des Kindes (falls Wohn- und Betreuungsort des Kindes voneinander abweichen) für die Einteilung massgebend ist. Bis anhin konnten die Erziehungsberechtigten unter bestimmten Umständen wählen, welcher Ort für die Einteilung massgebend sein soll. Diese Bestimmung ist nötig geworden, weil die zunehmende Massierung von Betreuungsinstitutionen in gewissen Quartieren eine ausgewogene Verteilung der Kinder verunmöglichte.

Diese Bestimmung gilt nur für Kinder, die neu in den Kindergarten oder in die Primarschule eingeschult werden: Kinder, welche im nächsten Schuljahr in den 2. Kindergarten oder in eine 2. bis 6. Klasse eintreten werden, werden von der Schule nicht umgeteilt und besuchen den Unterricht weiter am bisherigen Schulstandort.

Schulrat Kindergarten und Primarschule Binningen