Informationen der EBM Netz AG zum Stromausfall vom 14.1.2019

1. Dauer

90 Minuten für die Wiederherstellung der Versorgung im vorliegenden Störungsfall sind ein guter Wert. Da es sich um ein Stromkabel tief im Boden handelt, mussten wir zunächst mit Pikettmonteuren, in enger Zusammenarbeit der betriebsführenden Stelle, den exakten Störungsort ausfindig machen. Erst wenn der Störungsort bekannt ist, können wir die richtigen Massnahmen einleiten. Wie im vorliegenden Fall, werden dann vor Ort Netzumschaltungen durch unsere Monteure vorgenommen, um alle Kunden möglichst schnell wieder mit Strom zu versorgen. Diese Umschaltungen benötigen Zeit, da unsere Monteure mehrmals den Arbeitsort wechseln müssen. Die ferngesteuerte Umschaltung ist heute noch nicht flächendeckend gegeben, so wie bei den anderen Energieversorgern in der Schweiz übrigens auch. Die Netzumschaltungen bleiben dann bestehen, bis der eigentliche Schaden am Störungsort repariert ist. Anschliessen wird das Netz wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgeschaltet, wovon der Kunden nichts merkt (erfolgt in der Regel ein paar Tage später).

2. Sicherheit des Netzes

Das Netz in der Gemeinde Binningen ist nach den üblichen Netzbauregeln für das EBM Gebiet aufgebaut. Diese Regeln werden auch für alle anderen Gemeinden in unserem Versorgungsgebiet angewendet. Es wird nach den gültigen Standards der Technik gebaut, gewartet und Instand gehalten. Wie in allen Netzen gibt es jüngere und ältere Netzelemente (Leitungen, Verteilkabinen, Muffen, Trafostationen etc.). Somit können bei unterirdischen Leitungen, wie von uns auch gegenüber den Medien ausgesagt, sowohl altersbedingte wie auch technische Schäden oder Grabarbeiten die Ursache von Störungen sein. Bei der betroffenen Leitung in Binningen, mit Baujahr 1952, führte eine Muffe (Verbindungselement zwischen zwei Kabelabschnitten) zum Stromausfall. Geplant ist übrigens, dass diese Leitung (Länge 750m) im Jahr 2020 vollständig ersetzt und neu gebaut wird. Das erfolgt im Rahmen der üblichen Amortisationszeit von Stromleitungen und unserer langfristigen Netz-Planung. Weil die Leitung nicht in heute gängigen Rohrblöcken liegt, sondern in Betonkanälen, in welche keine neuen Kabel nachgezogen werden können, erfordert die Neuverkabelung umfangreiche Tiefbauarbeiten. Diese führt die EBM jeweils in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden aus. Solche Ersatzprojekte können sich über einige Jahren hinziehen, weil der Ersatz in mehreren Etappen realisiert werden muss, um die Behinderungen für die betroffene Bevölkerung zu minimieren.

3. Kommunikation

Die Information über Störungen läuft konsequent nach einem Standardablauf. Im vorliegenden Fall haben wir ab 20 Uhr auf unserer Website die Störung publiziert. Das erfolgt, wie Sie dem Screen 1 weiter unten entnehmen können, mit einem roten Balken (da der Störer mit der Behebungsmeldung jeweils überschrieben wird, können wir Ihnen nicht mehr das Original, sondern nur ein Muster senden). Damit zeigen wir die Störung und die betroffenen Gemeinden direkt an und weisen darauf hin, dass wir an der Behebung der Störung sind. Ab ca. 21.25 Uhr haben wir ebenfalls auf unserer Website die Meldung Grün mit Details zur Störung und deren Behebung publiziert (vergleiche Screen 2 zur letzten Störung in Bottmingen/Oberwil). Um 21.50 Uhr haben wir schlussendlich auch die Medien, inkl. der Gemeinde Binningen, über die Details der Störung informiert.

Screen 1
Screen 2

Es ist uns sehr wichtig, dass Sie als Gemeinden und auch unsere Kunden wissen, dass wir seitens EBM in erster Linie immer alles unternehmen, dass nach einem Stromunterbruch rasch möglichst alle Betroffenen wieder mit Strom versorgt sind. Ein grosses Anliegen ist aber auch, dass wir im Falle von Störungen so rasch wie möglich sachlich und mit Fakten öffentlich informieren.

4. Vorbeugemassnahmen seitens der Gemeinde

Die Möglichkeiten seitens der Gemeinde um Stromausfällen vorzubeugen sind beschränkt und konzentrieren sich hauptsächlich auf die speditive Behandlung von Baugesuchen, Aufbruchbewilligungen, etc. im Zusammenhang mit Netzausbauvorhaben der EBM. Dies funktioniert in der Regel sehr gut. Spezielles Augenmerk liegt auf den Sperrfristen von 5 Jahren für Hauptverkehrsachsen nach erfolgten Sanierungen. Während dieser Sperrfrist ist es praktisch unmöglich, kurzfristig eine Bewilligungen für Grabarbeiten zu erhalten, zumal auch die damit verbunden Kosten extrem hoch wären.

5. Verbesserung Info

Wie unter 3. aufgeführt, haben wir ein relativ breites Netz an Information zusammen mit der Störung und der Störungsbehebung gelegt (siehe auch die Medienberichte im Nachgang zur Störung und unsere News unter https://www.ebm.ch/de/news/stromunterbruch-2). Im Vergleich zu anderen Versorgern gehen wir rasch, umfassend und transparent an die Kunden und die Öffentlichkeit. Dennoch ist gegeben und uns bewusst, dass wir nicht alle Informationsbedürfnisse der jeweils Betroffenen abdecken werden. So haben wir beispielsweise keinen Einfluss auf die Redaktionsstellen der Medien und könne damit auch die Berichterstattung von Radios nicht für unsere Zwecke steuern – auch nicht im Falle von Störungen.