Hängige Geschäfte in Kommissionen

Die Geschäfte werden in der Regel zuerst vom Rat beraten. Dieser entscheidet über eine allfällige Zuweisung der Geschäfte zur Vorberatung an eine Ratskommission.
(§ 20 Geschäftsordnung des Einwohnerrats)

Zur Zeit sind folgende Geschäfte in einer Kommissionsberatung: überwiesen:
GRPK: Ziele der Produktegruppen (Leistungsziele), Gesch. Nr. 140/XII 26.08.2019
Spezko Werterhaltung Schloss: Investitionsausgabe 2013 für die Werterhaltung des Binninger Schlosses; Gesch. Nr. 77/XI 26.08.2013
Spezko Schulraumplanung:
  • Umsetzung kommunale Schulraumplanung: Zusätzlicher Raumbedarf, Gesch. Nr. 230/X

29.09.2014
Spezko Immobilien-Strategie:
22.03.2021
22.03.2021