Hängige Geschäfte in Kommissionen
Die Geschäfte werden in der Regel zuerst vom Rat beraten. Dieser entscheidet über eine allfällige Zuweisung der Geschäfte zur Vorberatung an eine Ratskommission.
(§ 20 Geschäftsordnung des Einwohnerrats)
Zur Zeit sind folgende Geschäfte in einer Kommissionsberatung: | überwiesen: |
GRPK: Ziele der Produktegruppen (Leistungsziele), Gesch. Nr. 140/XII | 26.08.2019 |
Spezko Werterhaltung Schloss: Investitionsausgabe 2013 für die Werterhaltung des Binninger Schlosses; Gesch. Nr. 77/XI | 26.08.2013 |
Spezko Schulraumplanung:
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29.09.2014 |
Spezko Immobilien-Strategie:
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22.03.2021 22.03.2021 |