Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Leimental (KESB)
Seit 1. Januar 2013 wird das Vormundschaftswesen im Leimental von einer regionalen Behörde abgedeckt, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Leimental. Der Sitz der KESB ist im Resch-Haus in Binningen.
KESB Leimental
Curt Goetz-Strasse 2
Postfach 270
4102 Binningen
061 599 85 20
061 599 85 21
leimentalNULL@kesb-bl.ch
KESB Leimental
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr / 13.30 – 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Präsidium
Stefan Gollonitsch
Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:
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Umfassende Abklärungen bei Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene
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Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Beistandschaften für Erwachsene
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Anordnung, Abänderung und Aufhebung von fürsorgerischen Unterbringungen mit gemeinsamem Pikettdienst aller sechs KESB
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Anordnung, Abänderung und Aufhebung von Kindesschutzmassnahmen
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Ernennung und Entlassung sowie Instruktion von Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen
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Prüfung von Berichten und Rechnungen der Mandatsträger und Mandatsträgerinnen
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Prüfung und Auslegung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
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Prüfung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
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Prüfung und Genehmigung zustimmungsbedürftiger Geschäfte
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Prüfung und Genehmigung der Sterilisation bei Urteilsunfähigen
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Prüfung und Genehmigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
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Feststellung der Vaterschaft und Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
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Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern
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Bewilligung der Aufnahme von Kindern zur Pflege und zur Adoption
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Beschwerdeinstanz betreffend Beschränkungen der Bewegungsfreiheit und betreffend Handlungen und Unterlassungen des Mandatsträgers oder der Mandatsträgerin
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Führen des Massnahmenregisters und Auskunftserteilung